Hallo Toni,
wie ich das hier im Forum mitbekommen habe, benötigst du hier in Deutschland für das Off Label um es zu Argumentieren schon sehr gute Ärztliche Bescheinigungen, aus Erfahrung würde ich sagen je mehr desto besser, denn du mußt juristisch
a) nachweisen, daß alle anderen Medikamente und zugelassen Wirkstoffe nicht funktionieren
b) aufgrund der Nebenwirkungen gesundheitsgefährend oder unzumutbar sind
c) dich auf einen Antrag auf Einzelfallentscheidung stellen mußt
Dieser Antrag wir bestimmt abgelehnt, dann in den Widerspruch dazu dann einen Fachanwalt für Sozialrecht brauchen, da wird es schwierig jemanden zu finden der auf ADHS Medikamente spezialisiert ist und dann wahrscheinlich in eine Klage gegen die Ablehnung gehen müssen etc.
Aber als angehende Juristin würde sagen
Lange lebe Europa und seibe Freizügigkeit! !
Du hast innerhalb der EU das Recht dir deinen Arzt in einem Europäischen Mitgliedsstaat deiner Wahl auszusuchen und dich dort behandeln zu lassen, egal womit (Zähne mit Zahnersatz, Operationen, Psychotherapien und alke anderen Erkrankungen).
Also muß man sich ein Land in der EU suchen, welches für ADHS bei Erwachsenen Dextroamphetamine zugelassen, das ist der Wirkstoff von Attentin.
Wunder oh Wunder Google NL befragt und klar ist Methylphenidat und Dextroamphetamin dort für erwachsene zugelassen. Entsprechend mußt du dir dort einen Arzt suchen, der dir ein Medikament mit diesem Wirkstoff in den Niederlanden verschreibt, in der Apotheke in den Niederlanden das Rezept einlösen und dann muß deine Krankenkasse das definitiv bezahlen.
Denn es ist in den Niederlanden zugelassen und ein übliches Medikament zur Behandlung bei ADHS.
Ist umständlich, hast Fahrzeiten aber keine Rezeptgebühten, denn die kennen die Niederlande nicht.
Ich hänge die niederländischen Seiten an
Google Ergebnisse NL
Richtliniezur BehandlungErwachsener in NL
Das dürfte vielleicht etwas helfen