Recht haben und Recht bekommen…
Vielen Dank für eure aufmunternden Worte, aber ich habe jetzt gefunden was mich beruhigt, und zwar wo und wie das schwarz auf weiß steht.
Wer bei Paragraphen brechreiz bekommt- nicht weiterlesen! Gibt es hier auch Offtopic? Falls ja sorry:
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Mir wurde eine MPU wegen „Eignungszweifeln bezüglich einer Alkoholproblematik“ nach §13 der FeV angeordnet, soweit alles rechtens. Die Fragestellung darf nicht einfach geändert oder ergänzt werden (es kann höchstens von der Führerscheinstelle nochmal „gefragt“ werden) ( § 13 FeV - Einzelnorm )
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Nach §14 der FeV kann auch eine MPU oder ein Fachärztliches Gutachten angefordert werden wenn „Tatsachen die Annahme begründen“ das eine „Einnahme von Betäubungsmitteln im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes“ vorliegt, oder „missbräuchliche Einnahme von psychoaktiv wirkenden Arzneimitteln“. ( § 14 FeV - Einzelnorm )
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Nach Abs. 1 von §46 der FeV kann der Führerschein entzogen werden wenn ein Mangel nach Anlage 4, 5 oder 6 vorliegt. (§ 46 FeV - Einzelnorm)
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In Anlage 4 der FeV steht unter 9.1 das die Einnahme von Betäubungsmitteln im Sinne des Betäubungsmittelgesetztes (außer Canabis) ungeeignet für eine Fahrerlaubnis ist. Ebenso (9.4) die missbräuchliche Einnahme von Arzneimitteln (<LINK_TEXT text=„https://www.gesetze-im-internet.de/fev_ … age_4.html“>Anlage 4 FeV - Einzelnorm</LINK_TEXT>).
Und diese Begründung hat mir gefehlt:
In einem Beschluss vom Verwaltungsgericht Bayreuth (VG Bayreuth, Beschluss v. 27.06.2018 – B 1 S 18.552) steht unter Ziffer 3 das Verschreibungsfähige tatsächlich verschiebene Arzneimittel, welche Stoffe im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes enthalten nicht 9.1 unterliegen, sondern 9.4 der Anlage 4 der FeV. (<LINK_TEXT text=„https://www.gesetze-bayern.de/Content/D … view=Print“>Bürgerservice - Druckvorschau</LINK_TEXT>)
Sprich: Amphetamin und Methylpehnidat gelten erstmal als „Betäubungsmittel im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes“ (siehe Anlage III Btmg). Elvanse und Ritalin gelten als „psychoaktiv wirkende Arzneimitteln“, welche Stoffe enthalten nach Betäubungsmittelgesetz, aber nicht als Betäubungsmittel (klar? :mrgreen: ).
Somit steht dem Führerschein eine Einnahme von Elvanse und Ritalin nach Ärtzlicher Verordnung nicht im Weg.
Wenn einem dann jemand einen Strick drehen möchte, heist das, er müsste eine „Tatsache die die Annahme“ einer Missbräuchlichen Medikamenteneinnahme oder Betäubungsmittelkonsum begründen, finden. Erst dann könnte ein Fachärztliches Gutachten oder eine MPU angeordnet werden. Und dazu reicht vermutlich nicht das ich bei der MPU angebe Elvanse nach Rezept zu nehmen und ein entsprechender Nachweis von bisschen Amphetamin… Und falls doch wird eher eine Fachärztliches Gutachten angefordert.
Also alles wie (von allen anderen) erwaret.
Ich gebe bei der MPU an Elvanse zu nehmen, in der Blutprobe wird vermutlich Amphetamin gefunden. Ich lege ein Attest von meinen Psychiater vor das er mir das so verordnet hat und der Gutachter gibt Ruhe. Vermutlich auch die Führerscheinstelle. Wenn nicht reiche ich ein Fachärztliches Gutachten nach. Und schon hatt sichs :lol:
:winken
edit: Probleme bekommt vermutlich wer mit illegalen Betäubungsmitteln erwischt wird bzw der Konsum nachgewiesen/zugegeben wird. Der muss dann für ein Jahr nachweisen das er keine Betäubungsmittel konsumiert durch entsprechende Laborproben (Urin oder Haar). Es gibt aber meines Wissens kein Verfahren welches Lysdexamphetamin (als Arzneimittel, nach Verordnung eingenommen) von Amphetamin (Betäubungsmittel, illegal) unterscheiden kann und man kann bei Einnahme von Elvanse deshalb nicht nachweisen das man keine Betäubungsmittel nimmt->keine positive MPU