Okay, das hier wird etwas skuril. Und ich würde gerne wissen wie ihr das einschätzt.
Ich war vor 2 Jahren bei meiner damaligen Hausärztin, die bietet funktionelle Medizin an und der Besuch hatte einen präventiven Gedanken, ich war öfter krank und wollte mein Immunsystem stärken. So. Am Rande habe ich dann schmunzelnd gemeint, vielleicht habe ich ja ADHS. Sie schaute mich dann an und fragte nach den Symptomen. Ich war etwas überfordert mit der Frage und hab mir dann irgendwas, das mir in dem Moment einfiel aus den Fingern gesogen (was nicht viel war), Arbeit ist gerade stressig, 2014 eine Psychotherapie gemacht (die nichts damit zu tun hatte), naja keine Ahnung. So jedenfalls hat sie zumindest schon mal keine F Diagnose bei der Krankenkasse abgerechnet. Aber ziemlich flott nach den 2 Minuten Gespräch eine Differenzialdiagnose ADHS in der Patientenakte notiert . Und das bereitet mir gerade bei sämtlichen Versicherungen riesige Schwierigkeiten. Ist das haltbar nach einem 2 minütigen Gespräch eine ärztliche Verdachtsdiagnose aufrecht zu erhalten? Ich soll nun ärztlich nachweisen, dass ich kein ADHS habe. Wie soll das ohne umfassende Ausschlussdiagnose gehen?
Hausärzte ohne entsprechende Zusatzqualifikation und Erfahrung stellen keine gesicherte ADHS Diagnose.
Eine Verdachtsdiagnose dürfen sie stellen.
Dann wird man zwecks Diagnostik entsprechend woandershin überwiesen, oder sucht selber.
Es sollte an den Kodierkennzeichen nach ICD-10-GM erkennbar sein.
Kürzel
Bedeutung
Beschreibung
V
Verdacht auf Diagnose
Symptome oder anamnestische Hinweise sprechen für die Störung, Diagnose aber noch nicht bestätigt.
G
Gesicherte Diagnose
Alle diagnostischen Kriterien erfüllt, Störung bestätigt.
A
Ausgeschlossene Diagnose
Verdacht bestand, hat sich aber nicht bestätigt.
Z
Zustand nach Diagnose / Krankheit in der Vorgeschichte
Störung bestand früher, ist derzeit aber nicht aktiv.
Eine Verdachtsdiagnose (Beispiel: F90.0V) darf im Arztbrief, in der Akte oder auf Überweisungen stehen, aber sie hat keine gleiche rechtliche oder abrechnungstechnische Tragweite wie eine gesicherte Diagnose.
Nur die gesicherte Diagnose sollte bei Krankenkassenstatistiken, Dauerdiagnosen und z. B. Gutachten relevant sein.
Im weiteren Verlauf kann aus V → G oder → A werden, je nach Befundlage.
Es gibt nichts: keine Überweisung zum Facharzt (weil die Ärztin abgewunken hat und meinte, brauchen wir hier nicht. Ne, wollte ich auch nicht), es gibt keine codierte Verdachtsdiagnose, keine AU, keine Therapieempfehlungen, es gibt nichts. Gar nichts. Ich hatte das Gespräch schon längst wieder vergessen. Es gibt nur - und ausschließlich das - einen internen Vermerk in der Patientenakte: DD: ADHS des Erwachsenen .
Das ist alles.
By the way: Vorher hieß die Notiz: Patientin vermutet ADHS, man teilte mir mit, dass man das nicht löschen könne, das sei Dokumentenfälschung, ich habe dann meine Patientenakte angefordert und nach über vier Monaten auch erhalten. Da hat man aber dann die Notiz noch gestrichen und durch die oben erwähnte Notiz geändert.
Ich habe mehrfach versucht mit der Ärztin ins Gespräch zu kommen. Es ist eine Gemeinschaftspraxis. Aber ich bekomme da keinen Termin mehr. Man habe keine Zeit sich mit unzufriedenen Patientinnen zu beschäftigen.
Ich habe noch schriftlich bekommen, dass eine Anamnesenotiz bzw. ein kurzer Verdachtsmoment ja keine Probleme bei irgendwas bereiten dürfte. Und es dann in 10 Jahren gelöscht wird
Der/die Behandler/in zieht ADHS als mögliche Erklärung für die beobachteten Symptome in Betracht, hat aber noch keine eindeutige Diagnose gestellt.
„DD: ADHS“ = kein offizieller Diagnosenstatus
→ in der Patientenakte oder im Arztbrief bedeutet das: Abklärung läuft noch.
Diese Angabe kann wichtig sein, um die Abrechnungsposition „Abklärung einer psychischen Störung“ zu rechtfertigen.
Sie darf nicht als gesicherte Diagnose an Dritte (z. B. Versicherungen, Arbeitgeber, Ämter) weitergegeben werden.
Zum letzten Punkt würde ich dann vielleicht bei der Hausärztin nachhaken, dass es gestrichen oder durch ICD-Code + A ersetzt wird
Ob „DD“ Angaben rechtlich relevant sind, würde ich abklären, wenn es dir mit Behörden Probleme bereitet.
Klingt nach dem oben geschriebenen zumindest nicht rechtlich relevant.
Die Versicherungsmarkler mit denen ich zusammen arbeite, haben bei den Versicherungen nachgefragt und die sagten (gut so eine Versicherung kann viel sagen), dass sie an solche Infos heran kommen und ich die vorvertragliche Anzeigepflicht verletze, wenn ich den Eintrag nicht vorlege.
Ich bin kein Jurist, aber vielleicht würde es der Versicherung ja auch reichen, wenn du einmal zum Psychiater gingst, das mit ihm besprichst und er dann schreibt, dass kein ADHS vorliegt. Es ist zwar so, dass man eine ADHS-Diagnostik wohl normalerweise nicht bei einem x-beliebigen Psychiater macht, aber ich denke, die Versicherungen wissen das nicht und wären mit sowas zufrieden. Schätze ich so ein.
Siehste, genau solche Sätze machen es den „echten“ ADHSlern schwer, ernst genommen zu werden. Wenn jeder bei jedem Missgeschick so einen Satz fallen lässt, muss man sich nicht wundern.
Vom eigentlichen Thema habe ich keine Ahnung.
Mir ist auch noch nicht ganz klar, wieso die Ärztin keine Schweigepflicht hat.
Aber ich bin auch wieder weg.
Bitte erzähle einmal von vorne: Du warst beim Versicherungsmakler, um eine Berufsunfähigkeitsversicherung und eine Private Krankenversicherung zu bekommen.
Eine der Versicherungen (oder der Makler selbst?) hat bei deiner jetzigen (gesetzlichen) Krankenkasse angefragt und die Auskunft erhalten, dass der oben genannte Eintrag vorliegt?
Eigentlich kann man froh sein wenn Hausarzt ADHS im Blick hat, weil das noch viel zu selten geschieht.
Es gibt so ein paar Standardfragen die Ärzte nutzen können um einen ersten Verdacht abzufragen . Das wäre wirklich in zwei Minuten abzuarbeiten um dann ggf. zu überweisen. Wenn sich anhand bestimmter Fragen ein Verdacht ergibt macht es ja Sinn es zu vermerken.
Was ja in einem Falle einer gewollten Diagnose dann sehr hilfreich wäre.
Doof ist halt jetzt der Umgang damit und dass dem Verdacht nicht nachgegangen wurde, vor allem um es dann auszuschließen.
Meine Hausärztin wollte mal eine Diagnose für mich löschen , aber es gibt wohl ne zeitliche Frist und dann war es nicht mehr möglich .
Aber wie Falschparker schon gebeten hat, beschreib es nochmal
Dazu bräuchte es definitiv keinen Psychiater mit einer ADHS Expertise. Gerade die Wissen ja mal ganz schnell, dass es ADHS ja nicht sein kann.
Eine offizieller Ausschluss einer Diagnose, ist dann vllt nochmal etwas anders als wenn ein Arzt eine andere Diagnose stellt, weil diese seiner Meinung nach zu den vorhandenen Symptomen passt.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass es dazu eine komplette ADHS Diagnostik braucht, vor allem wenn kein Leidendruck vorliegt.
Aber wer weiß wie detailliert so ein Nachweis für das Nichtvorhandensein von ADHS sein muss.
So, entschuldigt bitte meine späte Antwort aufgrund der vielen Antworten meinerseits hintereinander musste ich nun 24 Stunden warten.
Ich möchte mich zunächst entschuldigen, ich sehe, dass mein Verhalten Ableismus verstärkt.
Die einzige Frage, die sie mir gestellt hat war, was meine Symptome seien. Und mich hat diese Frage im ersten Moment überfordert, also sagte ich Arbeit ist gerade stressig, Vergesslichkeit, höherer Energielevel und PT in 2014. Das sind die einzigen drei Anamnesenotizen die es gibt:
Job fordert sie, PT in 2014 (die nichts mit ADHS zu tun hatte), höherer Energielevel und Vergesslichkeit. Danach folgt: DD: ADHS im Erwachsenenalter.
Im weiteren Patientengespräch winkte die Ärztin dann ab und meinte naja die Notwendigkeit einer Facharztüberweisung sieht sie jetzt aber Mal nicht gegeben und ich stimmte ihr zu. Das war alles. Es ging ja primär bei dem Termin um Prävention und funktionelle Medizin. Deshalb hatte mich auch die Dokumentation in dieser Art völlig überrascht.Und ja, die Ärztin hat natürlich Schweigepflicht. Aber im Leistungsfall kommt die Versicherung an diese Unterlagen ran.
Die Differenzialdisgnose hat man vor einem Monat da rein geschrieben und damit die Notiz Patientin vermutet ADHS gelöscht, bevor sie mir die Patientenakte raus gegeben haben (kann ich nur nicht beweisen). Und mir wurde gesagt, eine Differenzialdiagnose und eine Frage am Rande seitens der Patientin seien ja das selbe, sie würden das Problem nicht verstehen.
Zu den Versicherungen: Denen würde auch ein Wisch vom Allgemeinmediziner reichen. Ich weiß nur nicht an wen ich mich da wenden könnte (die jetzige Ärztin ist da entsprechend nicht mehr kooperativ, es hat vier Monate gedauert bis ich überhaupt an die Patientenakte kam, es ist eine Gemeinschaftspraxis und die Bitte um einen Gesprächstermin diesbezüglich wird abgelehnt).
Wer bescheinigt mir denn aus dem Stehgreif, dass kein ADHS vorliegt? Ich hab bisher einen Online Anbieter gefunden, die mir dann gesagt haben “Wer weiß, was wir noch alles so über Sie herausfinden und welche Verdachts- und Differenzialdisgnosen wir so auf dem Weg zur Ausschlussdiagnose sonst noch so stellen können…” ich hatte denen vorher mein Problem erklärt … Ehm nein. Einfach nur nein.
Mal die Allgemeinmediziner in der Gegend abtelefonieren, ob du da irgendwo einen Termin bekommen kannst. Langfristig brauchst du ja eh einen neuen Hausarzt.