Schon, ja. Aber auf welcher Grundlage kann der das bescheinigen? Könnte ja theoretisch sein, dass ich die Diagnose mal als Kind gestellt bekommen habe oder so (nein hab ich nicht).
Das einzige, was ich vorlegen kann ich die Leistungsauskunft der Krankenkasse der vergangenen Jahre. Da steht halt keine F Diagnose drauf.
Nein. Die Geschichte wie ich davon überhaupt erfahren habe, ist lang … und mindestens genau so skuril wie die Entstehung dieses Eintrags.
Ich habe dann einen Versicherungsmarkler gefragt, ob sowas überhaupt anzugeben sei. Das ist bis jetzt nicht abschließend geklärt, aber ich will keine vorvertragliche Anzeigepflichtsverletzung begehen. Also habe ich es bei Antragsstellung mit angegeben. Und das Resultat ist: Normalannahme, wenn ich einen ärztlichen Nachweis erbringe, dass ich kein ADHS habe.
Es gibt keine abgerechnete Diagnose, auch keine codierte Verdachtsdiagnose, nichts, das der gesetzlichen Krankenkasse vorliegt. Es gibt nur den Eintrag in der Patientenakte beim Arzt.
So wie die andere Ärztin ihre Vermutung aufgeschrieben hat, nach einem Gespräch. Ging ja auch recht schnell bei der ersten Ärztin. Es kann aber auch sein, dass er sagt, er kann es nicht, aber dann kann er dir eine Überweisung zum Psychiater geben…
Ansonsten bliebe nur, nochmal bei der alten Hausärztin einen Termin zu vereinbaren (dabei gar nicht sagen, worum es geht, denn solange du kein Hausverbot hast, kannst du auch einen Termin bekommen, könnte ja sein, dass du erkältet bist). Dann sie bitten, dir was zu schreiben, dass kein ADHS vorliegt oder diagnostiziert ist, weil du das für die Versicherung brauchst. Manchmal funktionieren solche Dinge besser, wenn man sich kurz fasst und gar nicht viel drumherum schreibt oder sagt. Und wenn man neutral sachlich bis freundlich bleibt. Keine Andeutungen, dass sie irgendwas falsch gemacht hätte.
Aber wenn diese Erde schon verbrannt ist, dann greift Alternative 1.
Dann würde ich mein Glück mal bei einem anderen Arzt versuchen. Vielleicht triffst du ja auf einen netten, der dir da was schreibt, ohne es allzu kompliziert zu machen. Viel Zeit haben Ärzte ja nie, und bei einem neuen Patienten gleich was zu schreiben, ohne ihn zu kennen, wird vermutlich schon viel guten Willen brauchen. Aber eine andere Möglichkeit bleibt ja dann nicht, zumindest sehe ich keine. Außer man könnte die Versicherung noch davon überzeugen, dass die Bemerkung der Ärztin damals keine Bedeutung hat und es ansonsten keine Hinweise auf ADHS gibt und keine Diagnostik…
Lieber Wombat, mit dieser habe ich tatsächlich schon telefoniert. Bisher hieß es hier nur, eine Abänderung sei Dokumentenfälschung. Ich habe aber auch schon mit einem Anwalt für Medizinrecht gesprochen und er sagt, dass hier ein Fehleintrag vorliegt, der sehr wohl gelöscht werden kann.
Wenn alle Stricke reißen versuchst du einen Termin für eine ADHS Diagnostik zu bekommen und dann machst du die Diagnostik, die dann ja bestätigt, dass du kein ADHS hast.
Hast du vielleicht doch ADHS - nicht dass ich dir etwas einreden will, aber die allermeisten erwachsenen Betroffenen ahnen gar nicht, dass sie es haben, haben von der Symptomatik eine falsche Vorstellung und sprechen wie du eher schmunzelnd davon. Und irgendwie fand die Ärztin es ja plausibel, das als Verdacht einzutragen?
Und 2. Brauchst du tatsächlich eine Berufsunfähigkeitsversicherung - das ist eigentlich für jede/n sinnvoll, aber falls du nur mit Zuschlägen dran kommst wegen deinem aktuellen Problem, überlege noch mal - und vor Allem, brauchst du eine Private Krankenversicherung?
Denn auch wenn das aktuell preiswert erscheint, das kann sich schnell ändern wenn du vielleicht mal Kinder hast oder einen Ehepartner ohne eigenes Einkommen, und im Alter wird es auch manchmal viel teurer. Dazu kommt, dass Privatversicherte oft unnötige Untersuchungen und Therapien bekommen, und das Vorstrecken der Rechnungen und hinterher einreichen kann auch sehr nervig sein.
Wenn dir meine Fragen aufdringlich erscheinen, ignorier sie einfach.
Falschparker, ich bin verbeamtet. Und nein GKV macht für mich keinen Sinn. Übrigens hat der Amtsarzt mich mit Akteneintrag kopfschüttelnd durch gewunken. Und gemeint, löschen.
Und den Verdacht hat sie im Nachgang hinzugefügt, jetzt - 1,5 Jahre später. Warum auch immer sie das rechtlich sicherer fand als bei der Notiz zu bleiben “Patientin vermutet ADHS”. Es wird übrigens von der Praxis gar nicht erst versucht das zu negieren . Und ich habe schriftlich, dass eine Frage einer Patientin doch dasselbe ist wie eine Differenzialdiagnose . Aber ja, leider stelle ich mich mit diesem Akteneintrag genau diesen Herausforderungen.
An der DUV bin ich jetzt seit zwei Monaten dran und habe mit einem Versicherungsmarkler und den schriftlichen Antworten die ich von der Ärztin erhalten habe ganz langsam Aussicht auf Normalannahmen. Das hat aber zig Telefonate des Marklers mit der Versicherung gebraucht. PKV steht jetzt als nächstes an.
Aber eine Bestätigung, dass keine Diagnose gestellt worden ist werde ich von der Ärztin trotzdem nicht mehr erhalten zumindest nicht mehr als das, was ich als Antwort vorliegen habe.
Ich weiß nicht warum du in die PkV möchtest aber vermute mal es geht um Verbeamtung und du brauchst das auch später um dann auf Lebenszeit verbeamtet zu werden.
Lass das diskutieren und s sprechen mit anderen Ärzten! Du kannst alles nur schlimmer machen!
Du hattest Kontakt zu einem Anwalt für Medizinrecht und wenn du nicht zufällig in einer Gewerkschaft bist, wird es der einzige Weg sein dein Problem zu lösen über einen Anwalt zu gehen.
Ärzte entziehen sich gerne gegenüber Patienten wenn sie einen Fehler gemacht haben oder aufgeflogen sind und steiten dann viel ab.
Wenn du keinen Ärger willst hilft nur über einen Anwalt auffordern zu lassen entweder den Eintrag zu löschen oder schrift dem Anwalt versichern lassen, daß daa damal eine vorschnelle Eintragung o d er zu hastige Idee war und sie den im System qegen angeblicher Dokumentenfälschung nicht löschen will aber niemals anhaltspunkte für eine Adhs sich gezeigt haben.
Sonst gibt es später bei der Berufung zur Beamten auf Lebenszeit noch sehr viel mehr Probleme beim Amtsarzt (Gesundheitsamt) und die Lüge sollte irgendwann Adhs doch diagnostiziert werden wirklich den Verlust der Verbeamtung, Arbeitsplatzverlust und ekniges mehr als juristische Konsequenzen kommen.
Lieber jetzt einmal richtig mit dem Anwalt vorgehen
Ich muss jetzt doch nochmal eine Zwischenfrage stellen.
Was wäre denn in diesem Kontext so schlimm, ADHS zu haben?
PS Das Andichten von Diagnosen ist durchaus üblich. Ist mir mehrfach passiert, mit der Konsequenz, dass keine „soziale“ Versicherung irgendetwas an mich zahlt. Trotz Anwalt, Klage, Berufung… Jedes „Gutachten“ ergab eine weitere Diagnose, die geprüft werden sollte…