Fehlende Grundschulzeugnisse

Naja ich finde diese Frage nach Schulzeugnissen, entsteht aus dem Grundmißtrauen der Ärzte gegenüber Patienten die auch stoffliche Süchte haben oder zugeben mal mehrers konsumiert zu haben, das ist im Einzelfall zwar ziemlich frustrierend, nachdem nun aber die Langzeitfolgen des Konsums/Überdosierung von Drogen, deren Reinheit ja auch oft nicht nachweisbar ist, zu ADHS-ähnlichen/deckungsgleichen Symptomen führen können. Zeugt das ja auch nur dafür das Ärzte eben auch nur Menschen sind mit dem gleichen Mustererstellenden Gehirn wie Otto - Normalbürger.

Meine Meinung ist jedoch, dass Ärzte hinsichtlich dessen vielleicht besser geschult werden sollten und „wir“(Menschheit) dringend bessere Diagnosewerkzeuge brauchen.

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Danke für eure ganzen Ratschläge und Tipps. Anscheinend gibt es da keine bundesweite Vorgabe bei der Testung. Ich selber komme aus einer Großstadt mit vielen Studenten. Vielleicht will man sich da als Arzt einfach noch mehr absichern um
Missbrauch zu vermeiden. Kann mir gut vorstellen das es in eher ländlichen Gegenden anders abläuft. Ich finde es halt nach wie vor mega enttäuschend und werde den Termin bei einem anderen Neurologen im März auf jeden Fall wahrnehmen :relieved:

Ist es denn nicht so, dass für eine Diagnose das Vorhandensein der Symptome im Kindesalter „gesichert“ sein muss? Hierzu dienen eben objektiv die Grundschulzeugnisse. Schließlich geht’s nicht um die Noten sondern um das Verhalten usw. was sich im „Text“ befindet. Das zumindest zur Frage für was denn Zeugnisse wichtig sind.

Natürlich sollte ein Weg gefunden werden den Patienten auch ohne Zeugnisse eine Diagnose zu ermöglichen :slight_smile:

Missbrauch vermeidet man ja gerade nicht wenn man die Patienten selbst zahlen lässt. Im Gegenteil, wenn Missbraucher erfahren, dass es da eine Ärztin nicht so genau nimmt mit der Diagnose, aber dafür nur Privatrezepte ausgibt, gehen sie genau dort hin.

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Nein. Kopfnoten in den Grundschulzeugnissen sind sehr wichtige Hinweise auf Symptome in der Schulzeit. Ich wäre eher einem Arzt gegenüber misstrauisch, der nicht danach fragt. (Erst recht aber gegenüber einem, der ohne Grundschulzeugnisse grundsätzlich keine Diagnose gibt - das ist kompletter Unsinn.)

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Ja, stimmt schon, wenn er gar nicht danach fragt ist auch komisch. Mir ging es auch mehr um das drauf bestehen.

Kurzes Update: Meine Psychologin hat mich in der 1. Therapiesitzung darum gebeten die Diagnose anzufordern. Sie kann es auch nicht nachvollziehen wo da das Problem liegt. Habe dann die neurologischen Praxis darum gebeten mir die Diagnoseauswertung für die Psychologin auszuhändigen. Jetzt hatte ich vor ein paar Tagen einen Überweisungsschein im Briefkasten mit der Diagnose: F90.2 einfache Aktivitäts- und Aufmerksamkeitsstörung, G.;
nun zu meiner Frage: meint ihr die Überweisung reicht aus um bei einem anderen Psychiater wegen medikamentöser Therapie vorstellig zu werden oder brauche ich eine offizielles Auswertung? möchte mich ungern weiter in dieser unorganisierten Praxis behandeln behandeln lassen. Danke und Gruß, Fritzi

Nachtrag: eine offizielle Diagnoseauswertung konnte sie mir ja auch nicht aushändigen…auch aufgrund der fehlenden Zeugnisse :slightly_frowning_face:

@Fritzi20 wie bitte was?, wegen „fehlender Grundschulzeugnisse“ kriegst Du keine Diagnoseauswertung ausgehändigt???.
Sorry aber ich musste das ernsthaft drei mal lesen bevor ich meinen Augen getraut habe, so unglaublich klingt das in meinen Ohren. :flushed:

Hab den Thread hier auch mal gelesen.

Ich bin wirklich sprachlos. O.O

Also… ja besser ist, du lässt dich nochmal woanders diagnostizieren und mein Tipp:

Bitte gib bei adxs.org die Adresse an und bewerte diesen Arzt, damit in Zukunft auch andere Betroffene davor gewarnt werden können.

Das ist in meinen Augen echt unglaublich. O.O
Ich hoffe dein anderer Diagnostik Termin läuft anders. Ich drück die Daumen. :fist:

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Das würde ich so nicht auf sich beruhen lassen.
Du hast einen Anspruch auf deine Daten, also auf alles, was der Arzt über dich gemacht hat. Einfach schriftlich anfordern und Frist setzen. Wenn er nicht spurt, einmal an die Kassenärztliche Vereinigung wenden und den Fall darlegen.
Das ist eine Farce, das darf so nicht stehen bleiben.

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Ja, der Patient hat das Recht auf Kenntnis der über ihn gespeicherten Daten. Primär geht es dabei um Einsicht in seine Patientenakte. Das Gesetzt heißt auch so:

Einsichtnahme in die Patientenakte (§ 630g BGB)

Da steht:

(1) Dem Patienten ist auf Verlangen unverzüglich Einsicht in die vollständige, ihn betreffende Patientenakte zu gewähren, soweit der Einsichtnahme nicht erhebliche therapeutische Gründe oder sonstige erhebliche Rechte Dritter entgegenstehen. Die Ablehnung der Einsichtnahme ist zu begründen. § 811 ist entsprechend anzuwenden.

(2) Der Patient kann auch elektronische Abschriften von der Patientenakte verlangen. Er hat dem Behandelnden die entstandenen Kosten zu erstatten.

Wenn man also zuviel Druck macht, könnte der Behandler versuchen sich mit hohen Kostenrechnungen für die Anfertigung der Unterlagen zu revanchieren. Ich empfehle, es lieber noch ein paar Mal mit freundlichen Bitten zu probieren und erst wenn es aussichtslos ist, es als Forderung zu formulieren und harte Fristen zu setzen.

Und was man nie vergessen darf - es gibt auch Ärzte, Psychologen etc. die von ADHS betroffen sind und ihre Probleme mit solchen Aufgaben bzw. Verpflichtungen haben.

F.

Zu den Grundschulzeugnissen für die Diagnose sehe ich das so wie bei den Plänen, Dokumenten etc., die ich im Rahmen meiner beruflicher Tätigkeiten bei entsprechenden Aufträgen bekommen habe, gerne bekommen hätte, sie erst besorgen und dafür recherchieren musste, sie dann gefunden / bekommen habe oder auch mal nicht bekommen habe.

Die alten Unterlagen können eine wertvolle Hilfe zur Berurteilung des Sachverhalts sein, vor allem können sie einem Arbeit ersparen. Aber auch wenn sie das zu sein scheinen, darf man sich nie 100% drauf verlassen. Man muss auch nachprüfen ob in den alten Unterlagen alles plausibel ist, ob Maße, Sachverhalte etc. stimmen, ob Fehler enthalten sind u.s.w.

Wenn man sich nur auf die alten Unterlagen verlässt und seine Beurteilung, die erfolgenden Maßnahmen etc. alleine darauf stützt, macht einen grandiosen Fehler.

Falls man mal wegen eines Fehlers oder wegen eines Vorwurfs, man hätte einen Fehler gemacht, vor Gericht steht und gefragt wird warum man was so beurteilt hat, Schlußfolgerungen gezogen und die Maßnahmen / Arbeiten so gemacht hat wie man es hat und dann sagt, ja, stand so in den alten Unterlagen und ich bin davon ausgegangen dass die korrekt sind, wird der Richter mindestens den Kopf schütteln und der Prozessgegner innerlich einen Freudentanz machen.

Ja und wenn ums verrecken keine alten Unterlagen zu beschaffen sind, kann man deshalb nicht die Arbeit einstellen, auf unsicherer Basis weiterarbeiten, Unwägbarkeiten akzeptieren, die betreffenden Dinge offen lassen. Das geht nicht. Man muss halt dann den Sachverhalt anders ermitteln, mehr messen, analysieren, prüfen, ggf. selbst Pläne anfertigen etc.

Genauso muss ein Diagnostiker auch ohne Zeugnisse herausfinden, ob jemand ADHS hat oder nicht.

F.

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Einfach das BGB links liegen lassen und sich auf Art. 15 Abs. 3 DSGVO berufen.

Ja, und man darf nicht übersehen, Zeugnisse wurden nicht mit dem Ziel erstellt, Jahrzehnte später entscheidend für eine ADHS-Diagnose zu sein. Manch eine Lehrerin dachte vielleicht, sie tut der Schülerin einen Gefallen, die Auffälligkeiten, die dafür jetzt hilfreich wären, herunterzuspielen.

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Als Frau mit Klasse ( :sweat_smile:) kann ich das bestätigen.
Noten und Beurteilungen sind nie objektiv, es wird in der Lehrkräfteausbildung thematisiert, wie man sich da permanent selbst beobachten und verbessern sollte. Aber es ist super schwer, die Sympathie und das Wissen um häusliche und persönliche Schwierigkeiten der Kinder da rauszuhalten.

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