Zu den Grundschulzeugnissen für die Diagnose sehe ich das so wie bei den Plänen, Dokumenten etc., die ich im Rahmen meiner beruflicher Tätigkeiten bei entsprechenden Aufträgen bekommen habe, gerne bekommen hätte, sie erst besorgen und dafür recherchieren musste, sie dann gefunden / bekommen habe oder auch mal nicht bekommen habe.
Die alten Unterlagen können eine wertvolle Hilfe zur Berurteilung des Sachverhalts sein, vor allem können sie einem Arbeit ersparen. Aber auch wenn sie das zu sein scheinen, darf man sich nie 100% drauf verlassen. Man muss auch nachprüfen ob in den alten Unterlagen alles plausibel ist, ob Maße, Sachverhalte etc. stimmen, ob Fehler enthalten sind u.s.w.
Wenn man sich nur auf die alten Unterlagen verlässt und seine Beurteilung, die erfolgenden Maßnahmen etc. alleine darauf stützt, macht einen grandiosen Fehler.
Falls man mal wegen eines Fehlers oder wegen eines Vorwurfs, man hätte einen Fehler gemacht, vor Gericht steht und gefragt wird warum man was so beurteilt hat, Schlußfolgerungen gezogen und die Maßnahmen / Arbeiten so gemacht hat wie man es hat und dann sagt, ja, stand so in den alten Unterlagen und ich bin davon ausgegangen dass die korrekt sind, wird der Richter mindestens den Kopf schütteln und der Prozessgegner innerlich einen Freudentanz machen.
Ja und wenn ums verrecken keine alten Unterlagen zu beschaffen sind, kann man deshalb nicht die Arbeit einstellen, auf unsicherer Basis weiterarbeiten, Unwägbarkeiten akzeptieren, die betreffenden Dinge offen lassen. Das geht nicht. Man muss halt dann den Sachverhalt anders ermitteln, mehr messen, analysieren, prüfen, ggf. selbst Pläne anfertigen etc.
Genauso muss ein Diagnostiker auch ohne Zeugnisse herausfinden, ob jemand ADHS hat oder nicht.
F.