ich bin übrigens bisher nur stille Mitleserin und sehr dankbar über dieses Forum, das hat mir im Vorfeld schon einige Fragen beantwortet.
Bei mir steht jetzt endlich offiziell seit Freitag die Diagnose fest und es wird eine überwiegend medikamentöse Behandlung empfohlen (ich bin bereits in verhaltenstherapeutischer Behandlung).
Meine Frage ist jetzt, wie ich im Falle einer Weiterbehandlung verfahren muss?
Muss ich einen extra Antrag bei der Beihilfe oder bei der privaten Krankenversicherung stellen und wenn ja, was wollen die dann für Dokumente haben oder reicht es, wie üblich, einfach die entstandenen Rechnungen einzureichen?
Hier noch eine kurze Ergänzung: Ich habe die Diagnose aus eigener Tasche bezahlt, da ausdrücklich auf der Seite der Praxis angegeben wurde, dass die Krankenkasse, weder privat noch gesetzlich, diese Leistung übernimmt.
Ich reiche meine Rezepte einfach über die private Krankenversicherung und der Beihilfe ein. Hat bisher geklappt und musste keinen extra Antrag stellen. Oder das die KK mehr wissen wollte.
Vielleicht auch, weil die AdHS eine Begleiterscheinung von meiner NF ist und ich das beim Antrag stellen um in die KK zukommen angegeben habe.
Ach cool, ja vielen lieben Dank, dann versuche ich das auch erstmal so. Wenn sie noch mehr benötigen, dann werden sie mir ja wahrscheinlich eine Rückmeldung geben.
Habe auch seit dem ersten Rezept einfach bei der Beihilfe (BVA/PBeaKK) und Krankenkasse (AXA/DBV) eingereicht und es wurde noch nie (mittlerweile 1 Jahr) nachgefragt. Allerdings hatten die auch meine Diagnose vom Psychotherapeuten gehabt, weil die Kosten dafür erstattet wurden. Kann sein, dass die das einfordern, aber das muss von denen kommen.
Ja, ich versuche das einfach mal, Kosten für eine Psychotherapie habe ich auch vorher angefragt, aber die Diagnose stammt nicht von dem gleichen Psychotherapeuten, die habe ich aus eigener Tasche bezahlt.
du bist Lehrerin? Das ist ja spannend, denn dann begegnet dir ADHS sicher auch häufig bei deinen Schüler*innen.
Hier kamen schon öfters Fragen von Leuten, die vor ihrer Verbeamtung einen ADHS-Verdacht bei sich hatten und nun scheinbar vor der Alternative standen, entweder auf die Behandlung oder auf die Verbeamtung zu verzichten.
ja, ich habe tatsächlich die offizielle Diagnose auch erst ganz frisch (seit Freitag) und weiß selber erst seit ca. Juli überhaupt so viel über dieses Thema. Ich habe diese Diagnose nie in meinem Leben mit mir in Verbindung gebracht (weil ich einfach nichts darüber wusste), bis ich dann eben, so wie sehr viele aktuell, durch social Media stutzig geworden bin und und dann angefangen habe, mich intensivst in dieses Thema einzuarbeiten (Hyperfokus par excellence ) und mich in extrem vielen Aspekten wieder gefunden habe…
Ich habe es an meiner Schule eher mit Erwachsenen bzw. Jugendlichen ab 16 zu tun, da ist das dann alles nicht mehr ganz so auffällig bei den Schülern. Aber ja, jetzt wo ich so eine Expertin bin auf dem Gebiet, habe ich natürlich auch bei anderen einen ganz anderen Blick dafür.
Ich hatte aber auch vor meiner Verbeamtung noch andere psychische Begleiterscheinungen, die ich auch, genau aus diesem Grund, ebenfalls nicht korrekt angegeben habe oder sagen wir mal vorsichtiger, verschwiegen habe.
Das ist leider ein großes Problem in Deutschland, dass man mit psychischen Problemen aus dem Raster fällt und leider vor so schwere Entscheidungen gestellt wird…
Leider geht es dabei ja auch nicht um 20 €, sondern der Unterschied zwischen verbeamtet und nicht verbeamtet ist schon wahnsinnig hoch, die Arbeitsbelastung aber in beiden Fällen die gleiche.
Also das Dilemma als solches kenne ich definitiv genauso gut.
Hi,
ich bin Beamtin und bekomme mein Medikinet wird ohne Probleme ersetzt. Therapien müssen in der Regel bei der Beihilfe beantragt und genehmigt werden. Ausnahmen sind nach Bundesland und Krankenkasse unterschiedlich. Z. B. Kurzzeittherapie in Beihilfe Land NRW GENEHMIGUNGSFREI, Langzeittherapie genehmigungsplichtig. Mein Krankenkassentarif sagt, 52 Sitzungen im Jahr erstattungsfähig. Aber dafür habe ich eine Beitragserhöhung in Höhe von 25 % ab 2025 reingeknallt bekommen.
Aber liebe Ini-Pini,
ich hoffe, du hast die Verjährungszeiten schon voll oder du hast Glück durch das Raster zu fallen. Bei Falschangaben zu Vorerkrankungen kann die Krankenkasse einen kündigen oder entsprechende Anpassungen vornehmen. Ein Fall aus Reddit: Ein Dude hat psychische Probleme und eine laufende Therapie verschwiegen. Bei ersten Antrag bekam er einen Fragenbogen zugeschickt. Ergebnis steht noch aus.
Zudem hoffe ich für dich, dass du bereits Beamtin auf Lebenszeit bist. Dann rutscht du wahrscheinlich durch. Sollte aber irgendwann etwas auffällig werden und deine Vorerkrankungen bekannt werden, wird es eng. Es mag schwierig sein mit psychischen Problemen verbeamtet zu werden, aber es geht. Das Verschweigen ist aber arglistige Täuschung und das wird bisher mit rückwirkende Aufhebung des Beamtenstatuses geahndet.
Du solltest daher vorsichtig sein, insbesondere welchen Kollegen du was erzählst. Es reicht schon, dass einer über seine Beitragssteigerung sauer ist. Schließlich glaubst du, dass für dich Regeln nicht gelten und dir Lügen und Betrügen erlaubt ist.
Vielen Dank für die Antwort, ja, ich bin 38 und schon lange durch das Verfahren durch, ich kenne mich ganz gut aus und denke, dass mir da nicht mehr viel passieren kann. Ich bin ja auch aktuell in einer Therapie und da hat nie jemand nachgefragt und ich könnte das auch alles gut begründen.
Als Ergänzung muss ich auch noch sagen, dass ich keinerlei Falschaussagen getroffen habe, nur dass das nicht falsch rüberkommt.
Die ADHS Diagnose ist ja auch neu, daher konnte ich zum Zeitpunkt der amtsärztlichen Untersuchung auch überhaupt gar keine Angaben dazu machen.
Bin auch Lehrerin mit erst vor einem Jahr diagnostizierter ADHS. Bei mir lief alles - Diagnose und bisherige Behandlung - ohne Probleme über Beihilfe/PKV. War aber auch bei meinem Neurologen, bei dem ich schon länger wegen anderer Baustellen bin. Vielleicht hat das bisher irgendwelche Nachfragen abgewendet?
@Jesse67 : Die Beitragserhöhung von 25% scheinen aber nicht nur bestimmte Mitglieder der PKV zu bekommen, das ist wohl eine generelle Erhöhung. Zumindest haben letzte Woche ziemlich viele Kollegen darüber geschimpft, die ziemlich sicher nicht alle ADHS oder ähnliches haben (glaube ich zumindest ).
Ich warte mal ab. Ich mache bereits seit zwei Jahren eine Therapie und da hab ich ja auch alles mögliche hinschicken müssen. Im Rahmen dieser kam das ja jetzt dann auch raus. Aber wenn das jetzt bei allen kein größeres Problem war, dann wird es bei mir wahrscheinlich auch nicht so sein.
Hallo zusammen,
ich bin auch verbeamtet auf Lebenszeit, nun seit April 2024. Im Juli 24habe ich die Diagnosen ADHS, Mittelgradige deppressive Episode und eine soziale Phobie gestellt bekommen. Für die Beihilfe war bzw. ist das überhaupt kein Problem gewesen. Bei mir haben die keine Rückfragen gestellt und ich vermute beim Facharzt auch nicht. Jetzt habe ich aber die Rechnungen bei der Privaten eingereicht - ich bin privat versichert seit 10.22 - und damit scheinbar ein riesen Fass aufgemach. Die wollen nun sämtliche Unterlagen von meinem Hausartz und Facharzt, sowie von meiner vorherigen Krankenkasse.
Die suchen jetzt mit dem Überbegriff „psychische Beschwerden“, und den Schlagwörtern ADHS, Phobien und Depressionen nach irgendetwas, um mich wohl los zu werden. So kommt mir das zumindest vor.
Ich bin wirklich total verunsichtert deswegen. Hat da jemand mit so einer Situation bereits Erfahrungen gemacht?
Wie eingangs schon geschrieben, die Beihilfe hat das bisher kommentarlos durchgewunken…
Beim Facharzt darf die Beihilfe nicht nachfragen. Der hat auch gegenüber der Beihilfestelle Schweigepflicht - genauso wie die Beihilfestelle gegenüber Deinem Dienstherrn. Wenn die was wissen wollen, dann geht das nur über Dich.
Das ist sehr wahrscheinlich, wenn Du nach nur zwei Jahren bei der PKV Rechnungen mit einer ganzen Palette F-Diagnosen einreichst.
Hast Du den Fragenkatalog von der Gesundheitsprüfung bei Eintritt in die PKV in Kopie? Dann schau mal rein, wie genau da gefragt wurde und wo Du „nein“ gesagt/angekreuzt hast.
Und bevor Du die Unterlagen von Hausarzt und Facharzt an die PKV schickst, schau sie selbst durch. Würde mich nicht wundern, wenn da irgendeine F-Diagnose auftaucht, von der Du nichts weißt. Warst Du vorher bei der gesetzlichen KK? Dann fordere Dir auch dort die Daten an.
Und das wichtigste: Du entbindest NIEMANDEN (keinen Arzt, nicht die Beihilfe, nicht alte KK) von der Schweigepflicht gegenüber Deiner PKV! Wenn die was wollen, dann sollen sie das bei Dir anfordern.
Ich empfehle außerdem eine Beratung beim Fach-Anwalt, sofern Du nicht juristisch bewandert bist. Du kannst Dich sonst unbewusst ziemlich reinreiten, ohne dass Du es merkst. Das könnte auch ein Strafverfahren nach sich ziehen, wenn die Versicherung davon ausgeht, dass Du bei Eintritt in die Versicherung gelogen hast.
vielen Dank für deine Zeilen. Ja, ich werde niemanden von der Schweigepflicht befreien und habe bei allen Stellen bereits angefragt.
Ich mache mir echt sorgen, und werde - danke für den Tipp - mich mit einem Fachanwalt in Verbindung setzen.
Dieses Krankenversicherungsgedönse ist echt der blanke Horror. Woher soll man denn wissen dass man das noch nicht nach zwei Jahren einreicht? Sowas, wie viele andere Lebensweisheiten auch, sollte man in der Schule lernen… Wenn ich es mir leisten hätte können, wäre ich einfach in der Gesetzlichen geblieben.
Eine Frage habe ich noch. Ich habe die Gesundheitsprüfung nicht vorliegen. Es ist legitim, wenn ich diese nun bei meiner PKV anfordere, oder feuere ich dann wieder mit Schrot in alle Richtungen?
Vielen lieben Dank, wenn du mir hier noch einmal kurz etwas Rückmelden könntest!
Bei der PKV würde ich jetzt erst mal nichts anfordern, um keine schlafenden Hunde zu wecken.
Die geht auch nicht alles bis in den Urschleim was an. Es gelten für die einzelnen Erkrankungen in den Fragebögen auch Zeiträume, in denen die aufgetreten sein müssen. Da kocht aber jede Versicherung ihr eigenes Süppchen. Insofern wäre es schon wichtig, die Antragsunterlagen in die Finger zu bekommen, um zu wissen, wo es Probleme geben könnte.
Also Anwalt suchen und ohne anwaltlichen Rat keine Fragen der PKV beantworten, keine Unterlagen hinschicken und erst Mal nichts anfordern. Wenn die drängeln, um Fristverlängerung bitten.
Was Du jetzt selbst schon machen kannst:
Die Gesundheitsdaten von der ehemaligen GKV anfordern, falls Du die e-Akte hast, kannst Du die wohl auch selbst abrufen.
Dann in den Daten der GKV schauen, welche Ärzte was abgerechnet haben mit welchen Diagnosen. Das kann schon mal die eine oder andere Überraschung geben.
Wenn da was falsch ist, mit den betreffenden Ärzten in Verbindung setzen und Unterlagen (Patientenakte) anfordern.
Ja, das ist Mist. Man weiß so viel nicht, wenn man jung ist und Versicherungsvertreter wollen nicht kundenorientiert beraten, die wollen ihr Produkt verkaufen.
Das blöde ist halt, dass ADHS eben schon in der Kindheit bestand und der Rest üblicherweise auch nicht von jetzt auf gleich entsteht (wenn man unvorhergesehene Ereignisse mal ausnimmt).
Das weiß auch Deine PKV. Und dann werden die natürlich stutzig, wenn vergleichsweise kurz nach Vertragsschluss die Rechnungen mit der Diagnose ins Haus flattern. Da ist dann auch entscheidend, wie die Fragen bei der Gesundheitsprüfung gestellt wurden. Womit sich der Kreis schließt und wir wieder oben beim Text ankommen.
Wichtig ist, dass Du dran bleibst. Auch wenn es nervig, ätzend, doof und viel Arbeit ist. Durch Liegenlassen oder Abwarten wird es nicht besser.
Hi, was für Beamte seid ihr? Die Beihilfe stellt keine Risikoprüfung an. Und sie darf keine Infos an die Dienststelle weitergeben. Ärger bekommt Ihr mit dem Dienststelle erst, wenn Ihr bei einer amtsärztlichen Prüfung auffallt, z. B. langfristigeKrankheit, siehe 6 Monatsregel. Sollte das kurz nach der Beamtung passieren, dann wird überprüft, ob ihr bei der ersten Amtsärztlichen Prüfung gelogen habt. Zudem kann es bei einer zweiten Überprüfung (wird in einigen Ländern gemacht, anläßlich „auf Lebenszeit“) beim Amtsarzt zu Problemen kommen.
Bei der PKV ist es etwas anderes. Dort geht es um den Risikozuschlag. Seit der Niedrigzinsphase und Corona sind die PKV sehr streng. Aber schon früher gab es Risikozuschläge aufgrund Vorerkrankungen, auch schon bei Allergien oder Migräne. Und denkt dran, Ihr bescheißt nicht nur die PKV, sondern auch die ehrlichen Beitragszahler Aber ihr seid besonders.
Und ja, die PKV kann überprüfen. Wenn ihr euch weigert, werden sie wahrscheinlich nicht lockerlassen.
Und wènn man bescheißt, sollte man, lieber Schnorbert, wissen, was man verschwiegen hat.
Die Logik der Kasse, wer einen Termin für eine ADHS Diagnose kurz nach dem Beginn des Vertrages, hat es absichtlich so gelegt. Besonders wenn die Terminvereinbarung vorher war. Denn ADHS im erwachsenen Alter ist eine wesentliche lebenslange Störung, die unbehandelt zu wesentlichen Funktionsbeeintächtigungen sorgt, also eine Behinderung wie Diabetes 1. Die Flut der Menschen, die plötzlich feststellen, „Ich bin ADHS, ich bin im Club“, sorgt aufgrund der hohen Kosten, dass es früher oder später entsprechende Rechtsprechung dazu geben wird. Vielleicht gibt es auch schon Urteile. Also auf zum Fachanwalt und beraten lassen.
Und immer vorsichtig sein. Nie von euren Problemen und eurem Adhs auf der Arbeit erzählen. Es braucht nur mal einer in einer Beförderungssituation angepisst sein, und plötzlich ist die Personalabteilung informiert. Oder ein Vorgesetzter will euch los werden. Passt auf euch auf.
Hallo Jesse67,
vielen lieben Dank für deine Worte. ja, ich habe nur meine Erfahrung mit der Beihilfe geteilt weil das hier ein Thema ist.
Zur PKV - ich habe definitiv nicht „beschissen“… und zahle wegen einer anderen Geschichte schon guten Risikoaufschlag… Ich möchte auch gar nicht bescheissen. Das ganze Thema kam durch meinen ältesten Sohn auf, dem vor ca. zwei Jahren ADHS bescheinigt wurde. Bevor ich ins Amt kam, habe ich 25 Jahre in der Gastro als Koch gearbeitet, da fällt ADHS nicht auf… Erst mit dem Bürojob im Amt und den paar Aussendiensten kam die Problematik bei mir so langsam zum Vorschein. Ergo hatte ich es vorher gar nicht auf dem Schirm…
Mir war nicht bewusst dass knapp zwei Jahre nach Vertragsbeginn kein ausreichender Abstand ist, den Termin habe ich auch tatsächlich erst - PKV sei Dank - zwei Wochen vorher ausgemacht…
Ich kann das Vorgehen der Kasse auch nachvollziehen, trotzdem kommt man sich ziemlich schlecht und - obwohl man es vielleicht gar nicht ist - ziemlich schuldig vor. Ich habe mir die Blankogesundheitsbögen angesehen und ich habe beim Versicherungsfritzen meines Erachtens alles richtig beantwortet. Die Tatsache, dass ich in der Schule, also vor knapp 35 Jahren zappelig war und ständig gekippelt habe, wurde gar nicht abgefragt und wie schon gesagt, das hatte ich auch nicht mehr auf dem Schirm…
Mal sehen was daraus wird.
Den Vorwurf „beschiss“ weise ich entschieden zurück.
Hi Schnorbert, ruhig Blut, wenn du es so belegen kannst, bist du doch auf der richtigen Seite. Es gibt halt häufig Cleverle, z. B. auf Reddit, die den Unterschied zwischen Vertragsabschluss, Vertragsbeginn und den Begriff „Vorerkrankungen“ nicht kennen. Zudem kommt es auf den Versicherer an. Einige fragen auch nach „Verdacht“, einige haben „Öffnungsklauseln“ für Beamte. Einige Fachleute, z.B. bei Verbraucherzentralen, raten mittlerweile sogar, vor Vertagsabschluss seine Patientenakten sicherheitshalber durchzusehen.
Fakt ist, Privatversichert und Beihilfeabhängig zu sein, ist kein Spaß mehr und sau teuer geworden. Durch die Kontrollsoftware wird fast jede 10. Rechnung beanstandet, und wer streitet sich gerne mit seinem Arzt, wenn er ihn behalten will. Und einige Ärzte weigern sich grundsätzlich, für den 2,3 fachen Satz zu arbeiten. Ich bekomme ständig Vereinbarungen vorgelegt, „3,5 fach“ unterschreiben oder anderen Arzt suchen. Bei meiner grauen Star OP war es sogar der 6fache Satz. Im Krankenhaus, kein Termin bevor ich nicht eine Chefarztvereinbarung unterschrieben habe.
Und es wird noch schlimmer werden. Seit dem Coronaende sind meine Beiträge um zusammen 45 % gestiegen, und ich habe bereits 37 Jahre Altersrückstände gebildet.