Gespräch mit dem Hausarzt für Überweisung

Die Anlage der Arzneimittel Richtlinie verbietet es den Hausärzten auch. Falls es jemanden mal interessiert:

Die Arzneimittel dürfen nur von
einem Spezialisten für Verhaltensstörungen bei
Erwachsenen verordnet (Fachärztin/Facharzt für
Nervenheilkunde, für Neurologie und / oder Psychiatrie
oder für Psychiatrie und Psychotherapie,
Fachärztin/Facharzt für psychosomatische Medizin und
Psychotherapie, ärztliche Psychotherapeuten gemäß
Bedarfsplanungs-Richtlinie) und unter dessen Aufsicht
angewendet werden. In therapeutisch begründeten
Fällen können bei fortgesetzter Behandlung
Verordnungen auch von Spezialisten für
Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen
vorgenommen werden**. In Ausnahmefällen dürfen auch**
> Hausärztinnen/Hausärzte Folgeverordnungen
> vornehmen, wenn gewährleistet ist, dass die Aufsicht
> durch einen Spezialisten für Verhaltensstörungen erfolgt.

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