Ich finde keinen Thread darüber und keine Erfahrungen.
Menschen mit ADHS können ja auch ohne gbd ein persönliches Budget beantragen.
Ich finde keinen Thread darüber und keine Erfahrungen.
Menschen mit ADHS können ja auch ohne gbd ein persönliches Budget beantragen.
Was meinst du damit "persönliches Budget "?
Bei wem beantragen? Krankenkasse, Rentenversicherung?
Gilt das auch für Menschen die arbeiten, also für alle?
Hab ich noch nie was von gehört.
Ich auch nicht und habe das hier gefunden.
Für alle ja. Gibt viel Infos dazu.
Danke @ulschke
Wenn ich richtig verstehe ist die Grundlage aber eine Behinderung?
Wieviel ist das an Geldleistung? Ich kann noch nicht ganz glauben dass zB wir, die wir fest im Berufsleben stehen, auch nur 1Cent bekommen,
Aber wenn ja wäre das mega!
Es ist eine Leistung der Eingliederungshilfe, sprich Du musst einen Befarf an Teilhabeleistungen nachweisen.
Regelungen unterscheiden sich je nach Bundesland, Grundlage ist das SGB IX.
„Einfach so“ ist das nicht.
Oder eine drohende Behinderung soweit ich weiß.
Das dachte ich mir auch!
Geld gratis und ohne Bedingung wäre zu schön gewesen
Kannte ich auch nicht, aber klingt erstmal nicht schlecht.
Hab versucht herauszufinden, ob mir das was bringen könnte. Blieb aber ratlos, scheint ziemlich viel Zettelwirtschaft zu sein.
Wenn, dann würde ich mich bei den EUTB-Stellen erkundigen. Die gibts im Grunde überall und die Beratung ist kostenlos. Ich habe schon Erfahrungen gemacht, gute sogar.
Hier die EUTB, da gibt es auch eine PLZ-Suche für die nächste Stelle:
Schön wär‘s.
Persönlich fehlt mir die Idee, wofür ich es brauchen könnte.
Ohne Behinderung - es geht auch mit einer drohenden Behinderung.
Ich denke das es dann darunter fällt.
Also wenn es über die Eingliederungshilfe beantragt wird, dann geht das wenn man eine seelische Behinderung hat oder von dieser bedroht ist.
Bei der Eingliederungshilfe greift aber Paragraph 2 XII nachrangig der Sozialhilfe. Heißt, wenn man sich selber helfen kann (durch Einkommen Vermögen) schließt das ein Gewährung der Hilfe aus.
Wenn der Einkommensfreibetrag (individuell zu ermitteln) überschritten wird, muss ein Eigenanteil bezahlt werden (ich glaube 2%des überstiegenen Betrages/monat)
Die Bemessungsgrenze bei Vermögen liegt seit diesem Jahr bei 63.630€ meine ich.
Nicht berücksichtigt wird angemessener Hausrat, angemessene Wohngrudstücke und angemessenes KFZ und Partnervermögen bleibt unberúcksichtig
Aber ich würde da wie mein Vorredner auch die EUTB empfehlen, die wissen genau Bescheid und helfen auch bei Anträgen
Und die Anträge sind tatsächlich nicht so ohne, viel Papierkram
Das ist so nicht richtig! Das Persönliche Buget soll die Teilhabe am Sozialen und am Arbeitsleben ermöglichen. Du mußt behindert sein oder von Behinderung bedroht sein. Dann mußt du hingehen und deinen Bedarf erklären und mit welchen Mitteln (Bsp.Rollstuhlfahrer der ein Auto auf Handgas und den üblichen Extras benötigt, dies aber selbst kaum bis gar nicht finanzieren kann, du eine 24std Assistenz benötigt, die dich versorgt und vieles mehr)
Es gibt Hilfeleistungen bei Trägern, die man pauschal vezahlt bekommt wie Unterbringung und Pflege im Heim, aber dann kein selbstbestimmtes Leben darstellen und auch nicht individuell auf die Bedürfnisse eines jene angepaßt sind.
Hier muß sehr deutlich der Bedarf und auch warum das und nichts anderes dafür geeignet ist.
Es ist selbst für schwerstbehinderte schwierig diese Bedarfe gut und schlüsdig nachzuweisen und mit Ärztlichen Attestenvzu belegen. Oft muß man trotzdem klagen.
Das ist nicht oh ich beantrage mal
Mir ist jetzt nicht klar, was bei Dir richtig ist und bei mir nicht, aber sei es drum….
Das verstehe ich jetzt auch nicht. Natürlich muss das nachgewiesen werden und wie ich ja schon geschrieben habe ist das egal welche Leistungen der Eingliederung zur Teilhabe beantragt wird, sind das ziemlich umfangreiche Anträge. Aber einen Antrag dieser Art kann man tatsächlich zunächst formlos stellen.
Eine andere Sache ist was dann alles gefordert wird an Nachweisen etc. was anderes schreibt yoshii nicht.
Ob man den Klageweg beschreiten muss, hängt ja dann vom Ergebnis ab. Aber erstmal kann man es beantragen.
Aber tatsächlich habe ich bis jetzt nicht von Erfahrungen gelesen.
Scheint wohl sehr schwierig zu sein, oder viele versuchen es vielleicht auch gar nicht erst.
Bezogen auf ADHSler.
Diesen Beitrag von Reddit hast du () vmtl bereits gelesen. So just for the records für die anderen:
»Grade mit ADHS würde ich mich nicht fürs persönliche Budget entscheiden, weil das alles so viel Aufwand ist (die Antragstellung, „keiner kennt sich aus“, je nachdem was du dir vorstellst, passende Leute/Anbieter finden, Verträge abschließen, selbst regelmäßig bezahlen, etc.). Ich hab mich lieber direkt für die Dienst-/Sachleistung entschieden, also ambulant betreutes Wohnen.« (Quelle)
Das mit dem Aufwand war auch meine Feststellung wenn man den Antrag genehmigt bekommt und herausfindet was man überhaupt konkret machen will. Am Ende muss man alles dokumentieren. Super für ADHSler die vmtl 10 angefangene Tagebücher irgendwo liegen haben.
Ich würde mir bspw. wünschen, dass jemand bei mir vorbeikommt und gemeinsam mit mir Ordnung schafft, ausmistet etc. Anfangs vielleicht wöchentlich, dann größere Abstände.
Oder in starken depressiven Phasen, dass jemand fertiges Essen bringt oder morgens anruft, dass ich aus dem Bett komme. Klingt nach Hotel…Room Service und Weckdienst.
Unterstützung bei seelischen Themen ist tendenziell nicht verfügbar. Da gibt es ja nichts und „wir“ dürfen „froh“ sein gesellschaftlich nicht komplett ausgeschlossen zu werden, wie es bspw. bei Personen mit Downsyndrom passiert. „Wir“ werden nicht gesehen und übersehen.
Dafür würde sich eine qualifizierte Assistenz eignen.