Liebe SalatKopf (toller Name übrigens),
kurzer Selbstbewusstseinsstärker zum Thema BTM Rezept:
Ich bekomme seit Anbeginn alle meine BTM Rezepte nur handschriftlich. Bei meiner Standardapotheke hat buchstäblich jeder Mitarbeiter, der solch ein Rezept zum 1. Mal gesehen hat, die Apothekerin gefragt, ob das so geht und die Freigabe erhalten. Sind halt BTMs, da sind alle besonders vorsichtig.
Eine der dortigen PTAs hat auch beim 1. Mal etwas mehr rumgezickt, aber ich bin stoisch geblieben und habe immer wieder den Satz wiederholt „Bitte holen Sie die diensthabende Apothekerin hinzu“. Nach 3min stand die neben uns und hat alle Bedenken der Mitarbeiterin ausgeräumt und die Stimulanzien wurden bestellt.
Die Apothekerin selbst hat mir, als sie mich mal persönlich bediente, gesteckt, dass es noch so manch andere Arztkollegen gibt, die Rezepte handschriftlich ausstellen. Das schmeckt der Apotheke nicht, weil diese Rezepte nicht maschinenlesbar sind und sie deshalb alles von Hand eintippen müssen. Und ja, einige Ärzte haben auch Sauklaue.
Daher der Widerwillen gegen handschriftliche Rezeptierungen.
Rechtliche Grundlagen für Interessierte
Die Apotheken in Deutschland sind durch §17 Satz 4 ApBetrO verpflichtet, jedes Rezept einzulösen: „Verschreibungen von Personen, die zur Ausübung der Heilkunde,… berechtigt sind, sind in einer der Verschreibung angemessenen Zeit auszuführen.“ Das nennt man Kontrahierungszwang.
In Satz 5 heißt es weiter:
„Enthält eine Verschreibung einen für den Abgebenden erkennbaren Irrtum, ist sie nicht lesbar oder ergeben sich sonstige Bedenken, so darf das Arzneimittel nicht abgegeben werden, bevor die Unklarheit beseitigt ist.“ → das heißt, die Apotheke ist verpflichtet, die Unklarheiten zu beseitigen. Sie dürfen das Rezept nicht generell ablehnen!
In Satz 8 heißt es schließlich:
„Das pharmazeutische Personal hat einem erkennbaren Arzneimittelmißbrauch in geeigneter Weise entgegenzutreten. Bei begründetem Verdacht auf Mißbrauch ist die Abgabe zu verweigern.“
Und noch mehr rechtliche Grundlagen
§8 der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung legt fest: " Betäubungsmittel für Patienten…dürfen nur auf einem dreiteiligen amtlichen Formblatt (Betäubungsmittelrezept) verschrieben werden."
§9 gliedert minutiös jedes kleine Detail eines BTM Rezeptes auf, insgesamt 8 Punkte. Der 9. Punkt sagt: "Unterschrift des verschreibenden Arztes… im Vertretungsfall darüber hinaus der Vermerk „i.V.“.
Danach folgt Satz 2:
„Die Angaben nach Absatz 1 sind dauerhaft zu vermerken und müssen auf allen Teilen der Verschreibung übereinstimmend enthalten sein. Die Angaben nach den Nummern 1 bis 8 können durch eine andere Person als den Verschreibenden erfolgen. Im Falle einer Änderung der Verschreibung hat der verschreibende Arzt die Änderung auf allen Teilen des Betäubungsmittelrezeptes zu vermerken und durch seine Unterschrift zu bestätigen.“
→ Es ist nicht festgelegt, ob das Rezept maschinell oder handschriftlich erstellt wird. Es ist sogar erlaubt, dass jemand anderes als der Arzt das Rezept ausfüllt und der Arzt nur unterschreibt! Außerdem dürfen Änderungen auf dem Rezept direkt erfolgen.
In diesem Sinne darfst du mit handgeschriebenen BTM Rezepten voller Selbstvertrauen in jede Apotheke dieser Republik stapfen und eine Erfüllung der Verordnung verlangen.
In der Realität darfst du gerne schwierige Zeitgenossen umgehen und dein Leben durch „Danke, ich warte bis eine der Kolleginnen frei ist“ erleichtern. Du musst dich nicht von der Schreckschraube bedienen lassen, so du denn weiterhin diese Apotheke nutzen möchtest.
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