Schusselflummi:
Die Hausärztin könnte schon, wenn sie denn wollte.
Auch Hausärzte dürfen BTM-Rezepte ausstellen. Machen manche aber nicht, weil sie keinen Bock auf den Papierkrieg haben.
Es hat nicht nur was damit zu tun ob die Ärzte Bock haben oder nicht . Praxen können Probleme bekommen wenn in der Überprüfung bei der BTM Vergabe was nicht stimmig ist .
Weil das immer wieder gefragt wird - hier nochmal die Erklärung.
Die Arzneimittel Richtlinie des gemeinsamen Bundesausschusses ist bindend - anders als die Leitlinien, die sind nicht rechtlich bindend.
Die Anlage III der Arzneimittel-Richtlinie enthält eine Übersicht über alle bereits bestehenden Verordnungseinschränkungen und -ausschlüsse in der Arzneimittelversorgung.
Hier ein Zitat (Nummer 14, Seite 22) bezüglich Stimulanzien:
ausgenommen bei Erwachsenen ab einem Alter von
18 Jahren mi…