Warum Hausärzte Stimulanzien nur in Ausnahmefällen verordnen dürfen

Weil das immer wieder gefragt wird - hier nochmal die Erklärung.

Die Arzneimittel Richtlinie des gemeinsamen Bundesausschusses ist bindend - anders als die Leitlinien, die sind nicht rechtlich bindend.

Die Anlage III der Arzneimittel-Richtlinie enthält eine Übersicht über alle bereits bestehenden Verordnungseinschränkungen und -ausschlüsse in der Arzneimittelversorgung.

Hier ein Zitat (Nummer 14, Seite 22) bezüglich Stimulanzien:

  • ausgenommen bei Erwachsenen ab einem Alter von
    18 Jahren mit Hyperkinetischer Störung bzw.
    Aufmerksamkeitsdefizit / Hyperaktivitätsstörung (ADS / ADHS), sofern die Erkrankung bereits im Kindesalter
    bestand, im Rahmen einer therapeutischen
    Gesamtstrategie, wenn sich andere Maßnahmen allein als
    unzureichend erwiesen haben. Die Diagnose erfolgt
    angelehnt an DSM-IV Kriterien oder Richtlinien in ICD-10
    und basiert auf einer vollständigen Anamnese und
    Untersuchung des Patienten. Diese schließen ein
    strukturiertes Interview mit dem Patienten zur Erfassung
    der aktuellen Symptome, inkl. Selbstbeurteilungsskalen
    ein. Die retrospektive Erfassung des Vorbestehens einer
    ADHS im Kindesalter muss anhand eines validierten
    Instrumentes (Wender-Utha-Rating-Scale-Kurzform
    (WURS-k)) erfolgen. Die Arzneimittel dürfen nur von
    einem Spezialisten für Verhaltensstörungen bei
    Erwachsenen verordnet (Fachärztin/Facharzt für
    Nervenheilkunde, für Neurologie und / oder Psychiatrie
    oder für Psychiatrie und Psychotherapie,
    Fachärztin/Facharzt für psychosomatische Medizin und
    Psychotherapie, ärztliche Psychotherapeuten gemäß
    Bedarfsplanungs-Richtlinie) und unter dessen Aufsicht
    angewendet werden. In therapeutisch begründeten
    Fällen können bei fortgesetzter Behandlung
    Verordnungen auch von Spezialisten für
    Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen
    vorgenommen werden. In Ausnahmefällen dürfen auch
    > Hausärztinnen/Hausärzte iFolgeverordnungen
    > vornehmen, wenn gewährleistet ist, dass die Aufsicht
    > durch einen Spezialisten für Verhaltensstörungen erfolgt.
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Wer mehr zum Thema Arzneimittel Richtlinie wissen möchte, es gibt hier eine Podcast Folge darüber:

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Die Anlage 3 ist aktualisiert worden. Für ADHS Medikamente hat sich jedoch soweit ich weiß nichts geändert.

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