Justine
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Das ist gesetzlich über die Anlage 3 der AM Richtlinie geregelt.
Im Grunde dürfen sie es in Ausnahmefällen, wenn es ein Psychiater begleitet. Und der könnte es ja vielleicht offiziell begleiten? 
Viele wollen es aber trotzdem nicht um kein Risiko einzugehen.
Und dann gibt’s auch wieder Hausärzte die machen es einfach und interessieren sich gar nicht für die Regeln. Alles schon erlebt.