Probleme mit Führerschein und Behörde

Hallo zusammen,
ich entschuldige mich im Voraus für den langen Text und bin dankbar, wer sich Zeit nimmt diesen zu lesen.

ich (w/22) bin momentan ziemlich aufgewühlt und weiß nicht, wohin mit meinen Gedanken. Ich nehme seit einigen Monaten Elvanse 60 mg, bin gut eingestellt und habe keine Nebenwirkungen.

Ich arbeite im Rettungsdienst, bin Rettungssanitäterin ( die Qualifikation habe ich erst im Rahmen der jetzigen Ausbildung erhalten) und mache derzeit die Ausbildung zur Notfallsanitäterin. Im Rahmen der Ausbildung soll ich den C1-Führerschein machen. Angemeldet hatte ich mich schon vor der Einnahme des Medikaments. Auch wenn ich den RTW später eher selten, ist der Führerschein für die Ausbildung vorgesehen.

Ich bin mir nicht sicher, ob ich meinem behandelnden Arzt von Anfang an von meinem Führerscheinvorhaben erzählt habe, aber ich glaube schon. Jedenfalls riet er mir, mich an die Führerscheinstelle zu wenden, um ein verkehrsmedizinisches Gutachten erstellen zu lassen. So sollte sichergestellt werden, dass ich meine Fahrerlaubnis (Klasse B) behalten kann und zukünftig keine Probleme bekomme. Das habe ich im November 2023 auch gemacht.

Letzte Woche kam dann ein Brief von der Führerscheinstelle. Darin stand, dass geprüft werden muss, ob ich überhaupt fahrtüchtig bin. Ich sollte alle relevanten Unterlagen einreichen. Ich informierte sofort meinen Psychiater, der jedoch verärgert reagierte. Er ließ mich kaum ausreden (er hat selbst ADHS) und betonte, dass er keine Unterlagen direkt an das Landratsamt, sondern nur an einen Gutachter senden würde. Offenbar rief er dort an und war sehr unfreundlich zu der Sachbearbeiterin. Ich habe mich später telefonisch bei ihr entschuldigt.

Mein Arzt hat dann bei einem Verkehrsmediziner angerufen, allerdings nur mit der Sekretärin gesprochen. Er klärte mit ihr, dass ich dort einen Termin für ein Gutachten vereinbaren kann. Die Dame von der Führerscheinstelle erklärte mir jedoch später, dass der Gutachter erst einen offiziellen Auftrag von der Behörde benötigt, bevor er das Gutachten überhaupt erstellen darf. Mein Arzt meinte anschließend, er hätte etwas mit ihr geklärt, also vereinbarte ich einen Termin für kommenden Donnerstag.

Am Telefon fragte der Verkehrsmediziner, ob ich eine behördliche Anweisung für das Gutachten hätte. Ich schilderte ihm die Situation, aber er ließ mich kaum ausreden und meinte einfach, dass wir das Gutachten machen. Er nannte mir auch direkt die Kosten: knapp 500 €. Ich bin mir nicht sicher, ob er mir überhaupt richtig zugehört hat.

Ich wollte die Situation klären und versuchte mehrfach, die Sachbearbeiterin bei der Führerscheinstelle zu erreichen, aber sie ging nicht ans Telefon. Also ließ ich es vorerst dabei.

Einige Zeit später hatte ich einen Termin bei der Führerscheinstelle, um den Antrag für den C1-Führerschein zu stellen. Leider kam ich zur falschen Zeit, weil ich meine Tabletten zu spät genommen hatte, was mir erst vor Ort auffiel. Zum Glück war die Dame am Empfang sehr nett und nahm mich trotzdem dran.

Während der Anmeldung kam die Sachbearbeiterin, mit der ich wegen des Gutachtens gesprochen hatte. Sie erklärte mir, dass sie mit meinem Arzt gar nichts geklärt habe. Falls ich das Gutachten wie geplant machen würde, könne sie es nicht akzeptieren – ich müsste also ein weiteres, neues Gutachten erstellen lassen, was doppelte Kosten bedeutet. Sie erklärte mir zwei Optionen:
1. Ich stelle den Antrag jetzt: Das Risiko besteht, dass ich den C1-Führerschein nicht machen darf, weil ich Betäubungsmittel einnehme. Im schlimmsten Fall könnte mir auch der B-Führerschein entzogen werden.
2. Ich warte mit dem Antrag: Das Gutachten würde sich dann nur auf Klasse B beziehen. Falls das positiv ausfällt, müsste ich für den C1 ein weiteres Gutachten erstellen lassen – wieder doppelte Kosten.

Sie sagte außerdem, dass man mit BTM eigentlich keinen C1-Führerschein machen darf, da dies in Anlage 4 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) geregelt ist. Ich war bisher der Meinung, dass es unter bestimmten Voraussetzungen möglich sei, aber sie wird sich da wohl besser auskennen.

Ein weiteres Problem: Für den C1-Führerschein habe ich beim Betriebsarzt ein ärztliches Attest machen lassen, aber vergessen, ihm von meiner Medikation zu erzählen. Die Sachbearbeiterin fragte mich danach, und ich habe natürlich ehrlich geantwortet. Ich weiß, dass ich selbst für diese Situation verantwortlich bin, und ärgere mich über meine Unachtsamkeit.

Ich frage mich, ob es ein Fehler war, dem Rat meines Arztes zu folgen und die Führerscheinstelle zu informieren. Was soll ich jetzt am besten tun? Ich habe große Angst, meinen Führerschein zu verlieren. Ironischerweise bin ich erst durch Elvanse überhaupt richtig fahrtüchtig.

Ein weiteres Problem betrifft meine Diagnose. Mein behandelnder Arzt hat mich schon im Jugendalter mit Elvanse behandelt, aber ich weiß nicht, ob ich damals eine offizielle ADHS-Diagnose hatte. Eine Diagnose wurde mir nie ausgestellt. Die Behandlung wurde damals abgebrochen, weil ich mich nicht mehr um Termine und Rezepte gekümmert habe (ich war 17).

Letztes Jahr wollte ich dann eine ADHS-Diagnose und Therapie anstreben. Mein aktueller Arzt hatte jedoch keine Kapazitäten, also meldete ich mich in einem ADHS-Zentrum. Nach dem ersten Gespräch hieß es dort, dass ich die Diagnose bekommen würde. Später, als ich wegen des Wechsels zu meinem alten Arzt die Diagnose schriftlich einforderte, stand jedoch „AD(H)S V“ darauf (V = Verdacht). Nun frage ich mich: Zählt diese Verdachtsdiagnose überhaupt als gültige Diagnose für den Verkehrsmediziner?

Wichtig zu erwähnen ist noch, dass mein behandelnder Arzt eigentlich nur für Kinder zuständig ist. Er ist jedoch sehr menschlich, wollte mir helfen und hat mich deshalb trotzdem weiterbehandelt, wofür ich ihm wirklich dankbar bin.

Ich bin gerade echt verzweifelt, wütend auf mich selbst und unsicher, wie ich das bei der Arbeit erklären soll. Mein Wachenleiter weiß von meinen Tabletten, meinte aber, ich solle es sonst niemandem sagen – außer dem Betriebsarzt, was ich ja schon vermasselt habe. Ich bin offen für jede Art von Kritik und Tipps. Danke im Voraus für eure Hilfe.

Kurze Zusammenfassung:
• Ich (22, RD-Azubi) nehme Elvanse 60 mg und muss den C1-Führerschein machen.
• Mein Arzt (eigentlich für Kinder zuständig, aber sehr menschlich) riet mir, die Führerscheinstelle zu informieren → jetzt brauche ich ein teures Gutachten (ca. 500 €).
• Arzt hat nur mit der Sekretärin des Verkehrsmediziners gesprochen; Termin für das Gutachten ist Donnerstag.
• Unklare Zuständigkeiten, widersprüchliche Aussagen zwischen Arzt, Behörde und Verkehrsmediziner.
• Möglicherweise doppelte Gutachtenkosten.
• Unsicher, ob meine ADHS-Verdachtsdiagnose ausreicht.
• Angst, den Führerschein (B & C1) zu verlieren.
• Rat gesucht: Was tun? War der Weg über die Behörde ein Fehler?

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Telefonische und mündliche Aussagen von Behörden haben keine Relevanz für dich. Du kannst nicht nachweisen, ob da jemand etwas gesagt hat.

Nur schriftliches hat Gewichtung.

Wende dich an den Verein ADHS Deutschland. Sie vertreten Interessen von Personen mit ADHS. Zudem würde ich mir einen Anwalt organisieren der sich in dem Bereich auskennt.

Ein Anwalt weiß wie er mit einer Behörde umzugehen hat und wickelt es mit der entsprechenden Kenntnis der Materie ab, kennt die Gesetze und kann die Behörde besser „maßregeln“ wenn sie Blödsinn macht. Als normaler Bürger hat man im Umgang mit Behörden das Nachsehen.

Anwalt ist natürlich auch eine Kostenfrage. Die Frage ist ob man sich den Stress antun will, allein durch Stress passieren blöde Fehler.

Als Beispiel:

Mit Steuerberater hat man auch weniger Probleme mit dem Finanzamt. Mit Anwalt nach einem fremdverschuldeten Autounfall bekommt man seine Rechte auch leichter bei der gegnerischen Kfz-Versicherung durch (Sachschaden, Gutachter, Schadenersatz). Letzteres zahlt dann alles die gegnerische Versicherung.

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Genau, 1. alles schriftlich geben lassen und 2. Anwalt. Am besten vorher ne Rechtsschutzversicherung noch abschließen.

Ich mache auch gerade einen weiteren Führerschein, und habe weder bei der Fahrschule noch beim Landratsamt oder sonst wo was von meiner Diagnose bzw den Medikamenten erzählt. Werde ich auch tunlichst vermeiden, damit genau sowas nicht passiert. Klar, bei dir ist es vielleicht nochmal anders weil es bei dir beruflich ist, du musstest (?) es sagen oder ? Aber prinzipiell würde ich bei Behörden immer den Mund halten…

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Hi @Jessi1 und erst Mal herzlich willkommen! :adxs_wink:

Gleich vorweg:

Ja, das war ein Fehler. Aber den kannst Du jetzt nicht mehr korrigieren.

Ist halt passiert und nun muss irgendwie die Kuh wieder vom Eis runter.

Und dazu dann als nächstes:

Nein, die Tante von der Führerscheinstelle kennt sich auch nicht aus und schon gar nicht besser.

Das ist Nonsense, wenn es um die ärztlich verordnete Einnahme von Elvanse geht (gilt auch für Methylphenidat).

In der besagten Anlage ist unter Nr. 9.1 zwar geregelt, dass man bei Einnahme von Betäubungsmitteln oder bei Missbrauch (Nr. 9.2.1) nicht zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet ist - die ärztlich verordnete Einnahme von Elvanse ist aber keine Einnahme von BTM, sondern die Einnahme eines Medikaments mit Inhaltsstoffen, die unter das BtMG fallen.

Für Medikamente gelten die Ziffern 9.1 und 9.2.1 nicht. Dafür gibt es „Spezialregelungen“, die Ziffern 9.4 und 9.6.2. Danach liegt bei Einnahme von Medikamenten eine Nichteignung zum Führen von Kraftfahrzeugen vor:
-bei missbräuchlicher Einnahme (Ziff. 9.4) und
-bei Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit zum Führen von Kraftfahrzeugen unter das erforderliche Maß (Ziff. 9.6.2).

Also ist die Pauschalaussage: „Weil Du Betäubungsmittel nimmst, darfst Du den Führerschein nicht machen und den anderen können sie Dir wegnehmen“ schon mal Bullshit. Du nimmst nämlich keine Betäubungsmittel im Sinne der Vorschriften, sondern ein Medikament in der Anlage 4 als „andere psychoaktiv wirkende Stoffe und Arzneimittel“ bezeichnet.

Ein Gutachten kann die Behörde nur fordern, wenn konkrete Tatsachen bekannt werden, die nachvollziehbar den Verdacht rechtfertigen, dass eine Ungeeignetheit oder eingeschränkte Eignung zum Führen von Kfz vorliegen könnte. Bei einigen Krankheiten wird wird das grundsätzlich angenommen - die sind in der Anlage 4 aufgeführt - aber ADHS gehört nicht dazu.

Die dürfen also Deine Eignung zum Führen von KfZ nicht allein deshalb anzweifeln und ein Gutachten verlangen, weil Du ADHS hast und Elvanse nimmst. Dafür brauchen sie konkrete und nachvollziehbare Hinweise - die Du ihnen möglicherweise selbst geliefert hast - oder auch nicht.

Dafür müsste man wissen, was Du denen beim Amt erzählt oder geschrieben (?) hast. Denn was Du denen gesagt oder geschrieben hast, dürfen die auch verwenden.

Ich möchte Dir auch raten, Dich von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen - aber einem, der sich auskennt. Ja, kostet wieder Geld. Aber wenn Du jetzt die Aufforderung vom Amt hast, kommst Du da nicht so einfach wieder raus, wenn Du Dich rechtlich nicht auskennst. Da ist z.B. auch entscheidend, wie sie die Aufforderung begründet haben und auf welche gesetzlichen Vorschriften die sich stützen.

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Hallo! Danke für die ausführliche Erklärung.
Ist es möglich, falls du einverstanden bist, dass ich dir hier irgendwie privat schreiben könnte ?:slight_smile:
Da würde ich dir gerne mal meine email und deren Brief zukommen lassen.
Liebe Grüße

Lass den nicht fremden hier im Forum zukommen, sondern einem Anwalt, wie dir hier jetzt 3x geraten wurde. DU kommst aus der Sache alleine nicht mehr raus.

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Hallo!
Danke für den Rat.
Unzensierte Dokumente zu verschicken war auch nicht meine Intension.
Ich wollte dahingehend auch sensible Daten natürlich unkenntlich machen.

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Vielleicht schwirrt @Kathy ja hier noch herein und hat eine Idee :four_leaf_clover:

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Dazu noch eine Frage…
Von der Gutachterin wurde mir, wie oben beschrieben, nicht empfohlen das Gutachten morgen zu machen, da dieses nicht akzeptiert werden könnte ( im Zweifel doppelte Kosten, da morgen keine Anweisung bestehen würde).
Nun habe ich einige Telefonate gemacht und die Sachbearbeiterin hat ebenfalls nochmal mit dem Verkehrsmediziner telefoniert.
Nun rief sie mich an und meinte, dass ich das Gutachten morgen doch machen kann.
Der Mediziner würde es eben durchführen und sie würde nachträglich den Antrag hin schicken.
Was wäre jetzt ratsam? Das Gutachten nun durchführen oder nicht?
Soll ich danach einen Anwalt hinzuziehen oder den Termin absagen und vorher einen Anwalt hinzuziehen?
Danke im Voraus :slight_smile:

Ratsam wäre gewesen, Du hättest niemanden mehr kontaktiert, außer einen Anwalt.
Du redest Dich um Kopf und Kragen, ohne es zu merken.

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……

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Wrnn einer so handelt und sich selbst sowas von in die S… teitet.

Denken hat da wohl total versagt!

Ich hätte bevor ich irgend einer Behörde irgendwas mitteile oder noch viel schlimmer Unterlagen zur Verfügung stelle einen Verkehrsanwalt konsultiert und mir seinen Rat eingeholt.

Ich hab ja auch vor einem Jahr mit Medikamenten angefangen, das aber keinem Amt mitgeteilt!

Kein Unfalll = keine Blutuntersuchung = es gab niemals Not einen eventuellen Drogenmissbrauch auszuschließen.

Ich habe das Gefühl das Jessi 1 sich eine MPU verordnet hat

*Sagen bei allen Stelken, daß du gerade nichts entscheidenkannst und deinen Anwalt fragst, wie du dich zu verhalten hastund möchtest solange alles aufschieben!

Und beweg morgen SOFORT den Arsch zum Verkehrsrechtanwalt und lass ihm alles regeln @jessi1 du bekommst das nicht mehr geregelt.!

Das liest man in allem was du schreibst. Lieber 1000 Euro für den Anwalt als die Gesamtkonsequenzen die drohen KÖNNEN. Schreibt der Anwalt auch Ärzte etc. an, bekommt er schon was wichtig ist.

Egal was du machs, du wirst es schlimmer machen

AB ZUM ANWALT ! !*

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Ps denk nicht mal dran jetzt hier irgendwas wie
das ist so teuer oder so zu sagen

MPU wenn sie angeordnet wird

min 6xx,- EUR das MPU Gutachten
1500 bis 3000 Euro MPU Vorbereitungskurs
Kosten Führerschen
Kosten Straßenverkehrsamt ich glaube um 500 Euro

zu allem was du jetzt eh zahlen mußt und dann mußt du noch die Testung dort bestehen.

Da sind selbst 2000 Euro Anwalt ok, denn wer weiß was sonst kommt oder ist und in wie weit du im Stress überhaupt verstanden hadt was sie wirklich von dir wollen Jessi
Anwalt ist billigster und verlässlichster Weg! ! !

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Danke @Kathy :bouquet: und nicht so doll schimpfen, die @Jessi1 ist noch so jung und ärgert sich bestimmt bereits in Grund & Boden…

Und dann kommt dieser unkalkulierbare Reaktionismus, weil wir ja was retten wollen und reiten uns noch tiefer rein, in den Schlamassel :see_no_evil:

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Finde die Vorwürfe auch nicht angebracht. Ich finde es gut, dass sie wenigstens zu regeln versucht, trotz ADHS. Aber da besteht offensichtlich noch Optimierungespotential :wink: .
Aber manchmal lässt sich das letztendlich doch auch einfach so regeln, jetzt mal nicht schwarzmalen, sie wird sicher berichten, wie es gelaufen ist.

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Dankeschön für den Rat!
Ich habe mich vorhin schon mal bei einem Anwalt für eine Beratung gemeldet diesbezüglich.
Und das ich dahingehend selber schuld bin ist mir wohl bewusst, ich bin manchmal einfach nur zu gutgläubig.
Darüber ärgere ich mich auch sehr.
Und natürlich ist eine MPU mit viel mehr Kosten verbunden, aber als Azubine und junge Mama ist dennoch auch der Anwalt sehr teuer.
Nun, ich denke aus der jetzigen Situation konnte ich definitiv lernen.
Vielen Dank, dass du dir die Zeit genommen hast um das zu lesen und zu beantworten! :slight_smile:

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es geht nicht um Vorwürfe

Fakten! deutlich!

damit eben nicht noch mehr schief geht!

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es ist nicht bös gemeint

es sollte deutlich, wirklich deutlich sein und klar machen, daß sparen am falschen Ende richtig übel werden kann

Schimpfen muß ich nicht, du bist nicht mein Kind aber ADHS und Panik bewirken bei uns in der Selbsthilfegruppe teils sehr katastrophale Ansätze, weil wichtiges nicht ankommt seufz

Es ist teuer, keine Frage, aber die jetzigen Kosten + Anwaltskosten plus die obribrigen Kosten sind deutlich mehr und mehr Stress.

Besser als exakt jetzt kann das Geld für den Anwalt nicht investiert sein. Den Rest bekommst du nicht zurückgedreht. Du hast da leider faktisch einen Verwaltungsakt „aufgemacht“ der Handeln, Gebühren, Pflichten und Fristen mit sich bringt.

Vielleicht kann der Anwalt ihn stopoen/verwirrt, verunsichert, überfordert mit alkes Informationen im ‚unerfahrenen Alter‘

leider wenn nur der Anwal​:see_no_evil::see_no_evil::see_no_evil::pleading_face:

PS: Ich bin Juristin und exakt als solche denke und schreibe ich sehr nüchtern

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Ich weiß, du hast mit deinen Punkten auch definitiv recht!
Vielen lieben Dank. :slight_smile:

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Gibt es da vielleicht eine Stelle, die dich in dieser Situation finanziell etwas unterstützen kann :adxs_gruebel:

Was mir noch so einfällt, wie wird deine Dienststelle damit umgehen? Da wirst du nun doch vielleicht auch aus der Deckung kommen müssen und lieber du zuerst, bevor dein Dienstherrn offiziell um Stellungnahme gebeten wird, oder kann sowas nicht passieren @Kathy wenn ich dich noch mal belästigen dürfte :bouquet: