Dahingehend ist mir gerade nichts bewusst…
Ich glaube man kann eine Art Beratungsschein beantragen, diesen kann man mit zu einem Anwalt nehmen und muss für die Beratung dann nur 15€ bezahlen. Das würde aber wahrscheinlich für meinen Fall zu lange dauern.
Grundlegend ist es so, dass ich aktuell Nebenberuflich als Rettungssanitäterin arbeite im gleichen Betrieb. Dort fahre ich den Krankentransportwagen , das geht mit meinem B Führerschein.
Als Notfallsanitäter speziell wäre ich dann auf dem Rettungswagen nur der Beifahrer, also muss in der Regel nicht fahren. Das übernimmt der Rettungssanitäter, beziehungsweise ein Notfallsaniäter, wenn davon zwei auf dem Rettungswagen eingeplant sind.
Es wurde uns allerdings trotzdem nahe gelegt, den C1 Führerschein im Rahmen der Ausbildung zu absolvieren.
Das hätte folgende Vorteile: in der Ausbildung übernimmt der Betrieb 1500€ der Kosten für den Führerschein, ich könnte nebenbei Dienste auf dem Rettungswagen machen (12 Stunden Dienste- mehr Geld). Davon abgesehen kann es später auch mal sein, dass mein Kollege ( Rettungssanitäter) gerade durch zB Unwohlsein nicht fahren möchte, dann müsste ich in der Regel erstmal fahren bis ein anderer Mitarbeiter die Krankenvertretung machen kann.
Sollte ich jetzt wirklich Probleme bekommen, dann würde ich dies erstmal meinem Wachenleiter berichten und dann mal schauen…