Hallo zusammen,
ich bin derzeit seit ca. 3 Monaten in medikamentöser Behandlung (30mg LDX Ratiopharm “Erwachsene”) bei einem Psychiater in meiner Nähe. Die Diagnostik habe ich vor 4 Monaten bei einem Psychotherapeuten machen lassen. Der Psychiater bietet keine Diagnostik an.
Da mir 30mg LDX etwas zu wenig sind, habe ich die Dosis auf 40mg erhöhen wollen, doch leider möchte er mir die nicht verschreiben. Möglich seien nur 30/50/70mg (die „Erwachsenen“-Varianten). Die andere Variante sei ihm zu heikel, aufgrund von möglichen Regressen seitens der Krankenkasse.
Daraufhin habe ich 50mg getestet, doch darauf fühlte ich mich überdosiert und bin deswegen zurück auf 30mg.
Darauf folgte eine längere Diskussion. Nach meinem Verständnis müsste er mir doch mittlerweile alle Größen gleichermaßen verschreiben können, da die Zulassung der “Kinder”-Variante doch vor 2 Jahren erweitert wurde.
Er argumentiert, dass die Fachinformation der Medikamente sich in einem kleinen Detail unterscheiden:
- LDX „Erwachsene“ (30/50/70): „Lisdexamfetamin-ratiopharm Erwachsene wird im Rahmen einer therapeutischen Gesamtstrategie zur Behandlung von Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitäts-Störungen (ADHS) bei Erwachsenen angewendet.“
- LDX “Kinder/Erwachsene” (20/30/40/50/60/70): „Lisdexamfetamin-ratiopharm ist auch im Rahmen einer therapeutischen Gesamtstrategie zur Behandlung von Aufmerksamkeitsdefizit-
/Hyperaktivitätsstörungen (ADHS) bei Erwachsenen mit bereits in der Kindheit bestehenden ADHS-Symptomen indiziert.“
Ansonsten sind die Fachinformationen nahezu identisch.
Er argumentiert, dass durch die andere Formulierung die retrospektive Bestätigung der Kindheitssymptome bei der “Kinder/Erwachsene” Variante erforderlich sei. Der gemeinsame Bundesauschuss sehe dafür ausschließlich den WURS-K vor. Er verweist auf dieses Dokument: https://www.g-ba.de/downloads/92-975-3064/2019_05_01_Informationen-zVT_Lisdexamfetamindimesilat_nAWG_D-452.pdf
Der WURS-K war leider als einziger Fragebogen in meiner Diagnostik negativ bzw. unter dem Cut-Off, was bei meinem ADHS-Typen (ADHS-I/ADS) wohl häufiger vorkommt. Deswegen hat der Psychotherapeut damals auch noch den DIVA-5 durchgeführt, welcher weit über dem Cut-off lag, um die Diagnose zu plausibilisieren.
Das in den Fachinformationen beider Varianten der Satz „Bei Erwachsenen müssen die Symptome einer bereits seit der Kindheit bestehenden ADHS vorliegen und dies sollte rückblickend bestätigt werden“ vorkommt, scheint ihn nicht von seiner Meinung abzubringen. Nach meinem Wissen ist es doch allgemein notwendig die Symptome in der Kindheit im nachhinein zu bestätigen, da es nur so gesichert ADHS sein kann.
Demnach dürfte er mir also entweder gar kein LDX oder eben alle Varianten verschreiben. Doch so wie er es jetzt handhabt ergibt es für mich keinen Sinn.
Es scheint ihm dabei auch tatsächlich nur um die Sorge vor Regressen seitens der Krankenkasse zu gehen. Auf Privatbasis würde er mir die 40mg verschreiben.
Ich sehe so langsam nur noch die Option den Arzt zu wechseln, doch sind die Wartezeiten sehr lang. Abseits dieser sehr frustrierenden Thematik war ich bisher auch sehr zufrieden mit ihm und der Praxis.
Kann jemand von euch nachvollziehen woher diese Sichtweise des Arztes kommt? Seht ihr noch eine Möglichkeit, wie ich ihn dazu überzeugt bekomme mir doch die 40mg zu verschreiben? Gibt es irgendetwas aussagekräftiges, was ihm die nötige Rechtssicherheit gibt?
Er hatte zu dem Thema sogar die Kassenvereinigung befragt, doch diese hat nur auf die Fachinformation und das Dokument des gemeinsamen Bundesauschusses verweisen, was ihn eher in seiner bisherigen Meinung gestärkt hat.
Vielen Dank und viele Grüße
Kunibert