Schwierigkeiten, Lisdexamphetamin, Wut, Leere

Okay, den Punkt sehe ich auf jeden Fall. War bei mir eben Endometriose (aber auch hierfür kann man einen GdB erhalten) und die Depression. Hatte überlegt, aufgrund der „neu“ dazugekommenen ADHS nochmal für meine Masterarbeit einen neuen Antrag zu stellen, in der Hoffnung, auch hier meine 50% zu bekommen (in der Prüfungsordnung gibt es max. 6 Wochen mehr, was weniger als 50% sind), und werde das nun tunlichst unterlassen - danke für den Hinweis haha!

Aber zum Thema zurück: Wenn die Argumentation ist, dass man mit ADHS Probleme hat, die man „nicht ausgleichen“ kann über eine Schreibzeitverlängerung und eine solche Verlängerung eh nicht okay wäre, weil das die kompetitive Situation beeinflusst und man dann einen vermeintlichen Vorteil hat - wieso ist das dann bei einer Krankheit (wie bei mir) okay? Also ich versuche das echt zu verstehen, das klingt in meinen Ohren alles wie ein krasser Widerspruch, aber vielleicht übersehe ich da was.

Edit: meine Bekannte hat „nur“ mit ihrer ADHS-Diagnose argumentiert und 30% mehr Zeit bekommen für ihre Masterarbeit. Die hat sonst keinerlei Einschränkungen, das wurde von der uniinternen Beratung so angeraten und der Antrag ging problemlos durch. Daher meine Verwunderung

Also, Ich hatte einen Arztbrief/Atteste von der Ärztin (Psychiaterin) mit Diagnose, wo expilizit alle meine Probleme aufgezählt wurden. Wenn ich keinen GDB habe, muss eine Diagnose genannt sein. So ist es von der Uni gefordert bzw. vom Prüfungsamt.
Des Weiteren hatte ich von meinem FA einen Arztbrief/Atteste mit Diagnose und Aufzählung der Probleme + den Arztbrief von der Endoop.

Ich habe explizit alle meine Einschränkungen aufgezählt. Mit Medis etc. pp. aber das werde ich hier nicht weiter erläutern. Ich habe beschrieben, wie mein Ausgleich aussehen soll etc. Die Beauftragte hat meinen Antrag vorher gelesen.
Es gibt auch noch diverse Urteile bzgl Ablehnung eines NAchteilsausgleich bzgl der Einschränkungen mit ADHS. Und alle werden abgelehnt aufgrund dieser „Bevorteilung anderer Studierender“

Ich habe lediglich @lilianafleur die Antwort des Prüfungsamtes beschrieben. Wenn du der Meinung bist, ich hätte da was falsch gemacht oder anders machen sollen, dann bitte. Finds nicht in Ordnung einem so eine Antwort zu drücken, wenn man garnicht weiß, was gelaufen ist.

Ich werde keinen weiteren Antrag stellen, da ich hoffe, Ende nächstes WS mit der Masterarbeit fertig zu sein.
Die Antwort des Prüfungsamtes finde ich ebenfalls sehr widersprüchlich. Denn erst sagen die, was ich alles haben muss, um mehr Zeit zu erhalten und dann gehen die darauf ein, was ich geschrieben habe(exakt das was die vorher beschreiben) und lehnen es dann ab.

Ich habe keinen GdB bisher beantragt, weil 1. ich Ambulant operiert wurde = kein Sozialdienst der es für einen klärt. 2. meine damalige FÄ mich ausgelacht hat mit „ich dachte sie hätten keine Probleme mehr“ Endo Grad IV bis ins Zwerchfell.
Und weil mir gesagt worden ist, dass man Diagnosen nicht zusammen zählen kann.

Ich bin gespannt, ob die Beauftragte bei dem Dekan was erreichen kann. Mit wollte wegen der Ablehnung noch gesprochen werden. Wird nicht mehr nützlich für mich sein, aber vlt für andere.
Es gab auch noch diverse Probleme mit dem Prüfungsamt währen der ganzen Antragsstellung… schreibe dir ne PN

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Adhs wie Asperger sind geistige Behinderungen die nicht ausgeglichen werden können (genetische/ vorgeburtliche Entwicklungslage etc) sind wie schwer geistige Behinderungen nicht ausgleichfähig das sind Dinge für die man keine Hilfsmittel benutzen kann.

Geh nach Karlsruhe oder vor dem EuGH klagen, dort sind Dinge ja entschieden worden und damit bis eine andere Klage dort erfolg hat Grundlagen anderer Urteile und damit dann quasi zu Gesetzesauslegung geworden

Vielleicht war das schon nicht ok, wäre angreifbar. Wäre die Entscheidung angreifbar müsste sie zittern nicht die Masterarbeit aberkann zu werden, wegen unzulässiger Bevorteilung dann wäre der Master und alle darauf aufbauenden Abschlüsse weg

Sei mir nicht böse,ich möchte keine PN und werde auch nicht reagieren.

Da mußt du dir wenn einen passenden Rechtsbeistand suchen

Ich wollt dir @Kathy auch keine schreiben.

dann ist gut

Find deine Antworten ziemlich anmaßend, übergriffig und nicht passend. @Kathy

Ich finde einfach krass, wie unterschiedlich scheinbar die Interpretation der jeweiligen Prüfungsausschüsse ausfällt. Ich arbeite an der Uni bei uns am Institut und kenne daher die Mitglieder im Ausschuss, die haben mir hinterher erzählt, dass die einfach alle Anträge unterschreiben und da niemand irgendwas von Vorgaben weiß. Ähnliches kenne ich aus anderen Universitäten, aber da scheint es wohl wirklich Unterschiede zu geben.

Wie dem auch sei: es tut mir einfach leid zu lesen, dass es in deinem Falle so eine negative Erfahrung war, zumal die Beratung A und der Ausschuss scheinbar B sagt/macht. Da sollte man doch meinen, dass zumindest die Beratung weiß, was an der Uni durchgeht bzw. was gesetzlich machbar ist.

Juristisch arbeiten setzt mein Studium voraus WiRe. Und da ich selbst Nachteilsausgleiche etc. eben unter den Premissen, mit Blick auf die passenden Fallstricke beantragt habe/ hatte etc. bin ich schon weit genug in der Materie und hatte auf dem Abendgymnasium im Abi genau das Thema wie du jetzt mit dem Prüflingsamt… aus Fehlern lernt man notgedrungen und macht es besser

Vielleicht hätte sowas vorher geholfen

Da kannst du es in besserem Amtsdeutsch/Prüfungsdeutsch lesen

Das finde ich spannend, denn wenn man den Link öffnet (und ich denke der Screenshot stammt aus der gleichen Quelle), steht weiter oben, dass es mit ADHS im Studium durchaus Schreibzeitverlängerung geben kann. Ernstgemeinte Frage: Wie argumentiert man denn dann, wenn mangelnde Konzentration lt. Screenshot durchaus als „generelle Einschränkung der Leistungsfähigkeit“ gesehen werden könnte (ist ja auch alles eine Frage der Auslegung, oder nicht?).

Wahrscheinlich gibt es hier keine „richtige“/allgemeingültige Antwort, schätze einfach den Austausch dazu sehr.

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Du mußt die einzele Benachteiligung benennen (keine Diagnose !) und dann auch wie dieser Nachteil zu beheben bzw. auszugleichen ist, daß exakt die selbe Klausur zu den benötigten Bedingungen abgelegt werden kann => Diagnose => kann zur Annahme nicht auszugleichende Behinderung als Bewertung führen!

Alles muß einzeln für einen beliebigen Menschen, den man auf der Straße diesen Antrag vorlegen würde verstehen was die Beeinträchtigung ist und wie diese ausgeglichen werden kann (Fließtext mit den Bedarfen die gleiche/selbe Prüfung ablegen zu können)

Okay, das verstehe ich. Kann aber auch @Kruemelchen verstehen, weil sie (wie ich auch) die Diagnosen im Attest einreichen musste. Ich durfte diese Diagnose explizit NICHT im Antrag selber nennen, sondern nur die Symptome sind deren Auswirkungen, aber wenn man das nicht weiß, dann kann das natürlich so laufen, dass dann einfach ADHS als Begründung abgelehnt wird. Hat sicherlich rechtlich alles seine Richtigkeit, finde es dennoch extrem anstrengend für alle Beteiligten - kenne das aber selber, habe Verwaltungswissenschaft als Teil meines Masterstudiums und weiß, dass solche Vorgänge einfach sind wie sie sind…

Ich glaube das habt ihr auch etwas falsch verstanden mit den Diagnosen.

Ich gehe mal so wie ich es lese davon aus, daß ihr ausser den Diagnosen nichts anderes vom Arzt mit hattet und deshalb nicht getrennt werden durfte, denn es bedarf ja ärztlicher Stellungnahme/Sichtweise oder halt eines Therapeuten oder gar beides.

Als ich zur Uni kam, war ich damit in 2020 auch total überfordert und hatte eine tolle und sehr engagierte Beauftrate für Studierenden mit chronischen Erkrankungen, Studierenden mit Beeinträchtigungen und/ oder psychischen Erkrankungen. Sie war so engagiert, als ich noch echt verpeilt war sich mit mir in 4 Terminen hingesetzt hat und es immer wieder sprochen, genau erklärt hatte und auch anbot wenn alle Beteiligten einverstanden sind über den Antrag und die Berichte der Ärzte zu lesen. Entsprechend haben wir sie so lange so verändert das sie problemlos durchgingen. Das war ein Seegen und ich war halt da auch noch auf dem Holzweg.

Aber: Es wird in der Regel von Verwaltungsfachkräften und Justiziaren/ Rechtsassoren etc. gelesen, die dann genau mit dem Gesetz schauen und bewerten was keine Beeinträchtigungbsondern eine Behinderung ist und somit dann nicht ausgeglichenwerden kann. Sie müssen aber auch verstehen was die Beeinträchtigung(Problem ist = was nicht gekonnt wird, was nicht umgesetzt werden kann und was mit z.B. mehr Zeit ausgeglichen werden kann

Gehst du hin und aggumentierst das nicht können mit Adhs = geistige Behinderung, kann nicht ausgeglichen werden, weil gleicht man das aus bevorzugt man die Person. Aggumentierst du die z.B. langsame geistige Auffassung in Klausuren aber damit, daß es von den Medikamenten kommt, die du aufgrund deiner ADHS benötigst und deshalb wesentlich mehr Zeit benötigst => ist das eine Beeinträchtigung die man dann mit mehr Lese und Schreibzeit ausgleichen kann.

Das schlimme du wirst sagen, daß es das gleiche ist, ist es aber nicht, denn das eine ist aggumentativ ausgelöst von der Krankheit/ geistigen Behinderung (kein Ausgleich möglich) im anderen Fall ausgelöst durch Medikamente, die dann indizieren, daß alles etwas langsamer läuft, du durch diese medikamentöse Verlangsamung gegenüber den anderen benachteiligt bist und damit die Benachteiligung ohne die Medikamente nicht wäre (nur Umstand Medikamente geschuldet, nicht geistigen Ressourcen) kann und darf diese Beeinträchtigung ausgeglichen werden, damit du auf deine Beeinträchtigung bezogen den Ausgleich bekommst, der dich daran hindert die selben Prüfungen wie alle anderen Studierenden abzulegen.

Sprich die Argumentationsbasis ist eine ganz andere und damit extrem anders. Das sind Feinheiten, die essenziell sind und nur auf diese Unterscheidung kommt es an und nicht auf ein Diagnosen- bzw. Krankheitsbild Battle.

Hoffentlich wird es verständlicher wo der Fehler liegt, der aber entscheidend ist.

Als Beispiel könnte man auch ein schwer körperlich behindertes Kind sehen, welches in eine normale Schulklasse integriert werden soll mit allen normalen Kindern. Ist dieses Kinder in der Lage in der Realschule dem Unterricht zu folgen, ganz eigenständig ohne große Umformulierungen, indem man diesem Kinde jemanden zur Seite stellt, der die Unterlagen aus der Tasche holt, beim Schreibakt unterstützt (nicht beim schriftlichem Inhalt eingreift), schiebt das Kind zur Tafel, hilft beim Stehen und Schreiben an der Tafel, ohne mit dem gerade behandelnden inhaltlichen Aufgaben, die dieses Kind erledigt, dann ist das ein zu gewährender Nachteilsausgleich.
Würde jetzt ein schwer geistig behindertes Kind in auch solch einer Schulklasse integrierd, müsste allerdings viele Tedewendungen, Emotionsschilderungen durch eine persönliche Assistenz umformuliert und ständig anders aufbereitete erklärt zu bekommen, um überhaupt etwas vom Unterricht zu verstehen, ist das ein legitimes Interesse und unterstützenswert, doch wird nicht vom Nachteilsausgleichcgedeckt, denn die geistige Behinderung verlangt so viel zustätzliche Erklärungen und Unterstützung, das dies für diese Prüfungen/Klausuren absolute Bevorteilungen sind, weil dieses Kind niemals alleine in der Lage wäre eigenständig die gleichen/selben Prüfungen wie die anderen Schüler anzulegen, egal wieviel Zeit dieses Kind bekäme, egal welche technische Unterstützung wie eine Breyeleiste auf der Schreibmaschine, Texte vorgelsen zu bekommen etc.

Es geht hier nicht um ehtische Diskussionen loszutreten, ich versuche nur möglichst klare Beispiele zu finden, was mir leider gar nicht so leicht fällt. Es ist aber wichtig zu Verstehen wie man aggumentativ differenzieren muß, damit es nicht heißt, daß es eine unberechtigte Bevorteilung darstellt

ich kann immer nur sagen, mein Vitaminmangel (vor allem B12) hat gravierende Auswirkungen auf mich. Meine Mutter hat auch ADHS (seit kurzem diagnostiziert - mit 70 !! Jahren). Sie beklagt seit Jahren kribbeln in den Gelenken, es stellte sich heraus - auch Vitaminmangel. Für mich ist die hohe Zugabe von B12 und anderen wichtigen Vitaminen (vor allem die B-Vitamine, Zink, etc.) ein absoluter Game-Changer gewesen. Ich glaube, weil unser Hirn ständig auf Hochtouren läuft und unsere Nerven doppelt belastet sind, verbrauchen wir soviel davon. Meine Müdigkeit, schlechte Laune etc. wird besser durch B12, aber ist natürlich kein Dauergarant, mir hilft es.

Hallo Kruemelchen,

als ich Deinen Beitrag las, habe ich mich in einigen Dingen sehr wiederfinden können. Was mir aber extrem auffiel, war die Beschreibung der plötzlichen Veränderung… daher würde ich hier noch ein Thema in die Runde werfen „Hormonumstellung aufgrund des Alters“.
Ich hatte das selber überhaupt nicht auf dem Schirm und war in den letzten Monaten sehr verzweifelt, weil meine ADS Symptome sich stark verstärkt haben, ich große Probleme habe, dies zu kompensieren und auf dieser Basis immer erschöpfter und ausgelaugter werde. Ich bin 43 und erst vor 2 Jahren diagnostiziert worden. Seither nehme ich Ritalin (aktuell bin ich bei 20mg), fühle mich aber auch nicht sehr gut eingestelllt.
Ich habe nicht alle Antworten auf Deinen Beitrag bis ins Detail gelesen (falls die Hormone doch mal thematisiert wurden).
Vielleicht passt es ja für Dich.

Liebe Grüße,
KME