Ich glaube das habt ihr auch etwas falsch verstanden mit den Diagnosen.
Ich gehe mal so wie ich es lese davon aus, daß ihr ausser den Diagnosen nichts anderes vom Arzt mit hattet und deshalb nicht getrennt werden durfte, denn es bedarf ja ärztlicher Stellungnahme/Sichtweise oder halt eines Therapeuten oder gar beides.
Als ich zur Uni kam, war ich damit in 2020 auch total überfordert und hatte eine tolle und sehr engagierte Beauftrate für Studierenden mit chronischen Erkrankungen, Studierenden mit Beeinträchtigungen und/ oder psychischen Erkrankungen. Sie war so engagiert, als ich noch echt verpeilt war sich mit mir in 4 Terminen hingesetzt hat und es immer wieder sprochen, genau erklärt hatte und auch anbot wenn alle Beteiligten einverstanden sind über den Antrag und die Berichte der Ärzte zu lesen. Entsprechend haben wir sie so lange so verändert das sie problemlos durchgingen. Das war ein Seegen und ich war halt da auch noch auf dem Holzweg.
Aber: Es wird in der Regel von Verwaltungsfachkräften und Justiziaren/ Rechtsassoren etc. gelesen, die dann genau mit dem Gesetz schauen und bewerten was keine Beeinträchtigungbsondern eine Behinderung ist und somit dann nicht ausgeglichenwerden kann. Sie müssen aber auch verstehen was die Beeinträchtigung(Problem ist = was nicht gekonnt wird, was nicht umgesetzt werden kann und was mit z.B. mehr Zeit ausgeglichen werden kann
Gehst du hin und aggumentierst das nicht können mit Adhs = geistige Behinderung, kann nicht ausgeglichen werden, weil gleicht man das aus bevorzugt man die Person. Aggumentierst du die z.B. langsame geistige Auffassung in Klausuren aber damit, daß es von den Medikamenten kommt, die du aufgrund deiner ADHS benötigst und deshalb wesentlich mehr Zeit benötigst => ist das eine Beeinträchtigung die man dann mit mehr Lese und Schreibzeit ausgleichen kann.
Das schlimme du wirst sagen, daß es das gleiche ist, ist es aber nicht, denn das eine ist aggumentativ ausgelöst von der Krankheit/ geistigen Behinderung (kein Ausgleich möglich) im anderen Fall ausgelöst durch Medikamente, die dann indizieren, daß alles etwas langsamer läuft, du durch diese medikamentöse Verlangsamung gegenüber den anderen benachteiligt bist und damit die Benachteiligung ohne die Medikamente nicht wäre (nur Umstand Medikamente geschuldet, nicht geistigen Ressourcen) kann und darf diese Beeinträchtigung ausgeglichen werden, damit du auf deine Beeinträchtigung bezogen den Ausgleich bekommst, der dich daran hindert die selben Prüfungen wie alle anderen Studierenden abzulegen.
Sprich die Argumentationsbasis ist eine ganz andere und damit extrem anders. Das sind Feinheiten, die essenziell sind und nur auf diese Unterscheidung kommt es an und nicht auf ein Diagnosen- bzw. Krankheitsbild Battle.
Hoffentlich wird es verständlicher wo der Fehler liegt, der aber entscheidend ist.
Als Beispiel könnte man auch ein schwer körperlich behindertes Kind sehen, welches in eine normale Schulklasse integriert werden soll mit allen normalen Kindern. Ist dieses Kinder in der Lage in der Realschule dem Unterricht zu folgen, ganz eigenständig ohne große Umformulierungen, indem man diesem Kinde jemanden zur Seite stellt, der die Unterlagen aus der Tasche holt, beim Schreibakt unterstützt (nicht beim schriftlichem Inhalt eingreift), schiebt das Kind zur Tafel, hilft beim Stehen und Schreiben an der Tafel, ohne mit dem gerade behandelnden inhaltlichen Aufgaben, die dieses Kind erledigt, dann ist das ein zu gewährender Nachteilsausgleich.
Würde jetzt ein schwer geistig behindertes Kind in auch solch einer Schulklasse integrierd, müsste allerdings viele Tedewendungen, Emotionsschilderungen durch eine persönliche Assistenz umformuliert und ständig anders aufbereitete erklärt zu bekommen, um überhaupt etwas vom Unterricht zu verstehen, ist das ein legitimes Interesse und unterstützenswert, doch wird nicht vom Nachteilsausgleichcgedeckt, denn die geistige Behinderung verlangt so viel zustätzliche Erklärungen und Unterstützung, das dies für diese Prüfungen/Klausuren absolute Bevorteilungen sind, weil dieses Kind niemals alleine in der Lage wäre eigenständig die gleichen/selben Prüfungen wie die anderen Schüler anzulegen, egal wieviel Zeit dieses Kind bekäme, egal welche technische Unterstützung wie eine Breyeleiste auf der Schreibmaschine, Texte vorgelsen zu bekommen etc.
Es geht hier nicht um ehtische Diskussionen loszutreten, ich versuche nur möglichst klare Beispiele zu finden, was mir leider gar nicht so leicht fällt. Es ist aber wichtig zu Verstehen wie man aggumentativ differenzieren muß, damit es nicht heißt, daß es eine unberechtigte Bevorteilung darstellt