Jetzt bin ich aber echt verwirrt. Habe meine „Diagnose“ auch privat stellen lassen. Im Abschluss-Bericht steht „Neuropsychologische gutachterliche Stellungnahme“. Der Bericht ist 6 Seiten lang. Die Dame hat eine Praxis für Neuropsychologie und ist „klinische Neuropsychologin GNP“.
Auf der Homepage steht:
„Das Fachgutachten wird nach wissenschaftlichen Standards erstellt und von den ärztlichen und psychotherapeutischen Weiterbehandlern sowie von Behörden, Versicherungen und anderen öffentlich-rechtlichen Institutionen anerkannt.“
Unten im Bericht steht: „Diagnose: ICD-11 6A05.2“
Jedenfalls bin ich damit zu meinem Psychiater und der hat das anerkannt und verschreibt mit seit dem Medis. Im Schreiben für den Hausarzt zur Voruntersuchung stand damals „nach externen Diagnostik … medikamentöse Behandlung für sinnvoll.“
Jetzt doofe Frage, ab wann ist die Diagnose offiziell? Muss die irgendwo eingetragen sein? Wie läuft das?
Wenn es eine psychologische Psychotherapeutin mit Approbation war - auf jeden Fall.
Wenn es eine Psychologin ohne abgeschlossene psychotherapeutische Ausbildung war und der Facharzt die Befunde genutzt hat, um eine Diagnose zu stellen - das kann er und hätte er tun müssen, wenn er Stimulanzien verschreibt.
Der Hausarzt darf unabhängig davon Stimulanzien ohnehin nur in Ausnahmefällen verschreiben und auch nur, wenn dies ein Facharzt begleitet.
Psychologische Psychotherapeuten (mit Approbation) können und dürfen natürlich Diagnosen stellen.
Wenn aber Psychologen Diagnosen stellen (welche von den Krankenkassen weder anerkannt noch finanziert werden), sind diese erstmal leider nicht so viel wert.
Es ist wichtig zu verstehen, das ein Psychologe oder eine Psychologin, noch keine psychologische Psychotherapeutin ist.
Puh. Gute Frage. Habe gerade mal geschaut, auf der Homepage von der Praxis steht folgender Satz:
In der Praxis werden keine ADHS-Testungendurchgeführt. Weiterbehandlung von bereits diagnostizierten erwachsenen Patienten sind unter Vorlage anerkannter Vorbefunde möglich.
Gibts keinen Grund für. Wenn die Praxis keine Testungen (sind aufwendig) durchgeführt kann sie trotzdem die Testung von anderen nehmen um eine Diagnose zu stellen.
Und bist du dir überhaupt sicher das die erwähnte Psychologin keine psychotherapeutische Ausbildung hat??
In dem ADHSNetzwerk (angesiedelt Uniklinik Köln, früher gefördert vom Bund) sagt: Diagnose dürfen, Ärzte, insbesondere Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie ( Umgangssprachlich Psychiater). Aber auch Neutoligen, sogar Hausärzte, Kinderärzte. Und psychologische Psychotherapeuten (Psychologen mit Zusatzausbildung Psychotherapie). Aber nur Ärzte dürfen Medikamente verschreiben. Wenn über gesetzl. Kasse abgerechnet wird, null Problem. Nur Selbstzahler und Orivate müssen aufpassen.
Psyhotherapien dürfen nur die durchführen, die das in ihrer Bezeichnung haben. Aber Heilpraktiker für Psychotherapie werden weder bei Diagnosen anerkannt und können in der Regel mit keiner Kasse abgerechnet werden.
Ob eine Diagnose „anerkannt“ wird, ist etwas anders. Zum Beispiel habe ich eine Diagnose samt Bestätigungen von mehreren Stellen. Trotzdem wurde diese nochmals vom Gesundheitsamt mit persönlicher Untersuchung überprüft. Meine Kasse oder eine Spezialambulanz haben eine Diagnose ausdrücklich von einer Fachätzt:in für Psychiatrie und Psychotherapie gefordert. Die Frage ist nicht wo Diagnose, sondern wer die medizinische Behandlung übernimmt.
War heute beim Psychiater und habe das Thema angesprochen. Einerseits konnte er meine Befürchtung verstehen, andererseits hat er auch sowas wie „irgendwas kann man immer anzweifeln“ gesagt.
Was ich nun rausschlagen konnte ist ein Schreiben adressiert an den Hausarzt in dem steht:
" … Wir behandeln den Patienten aufgrund eines ADHS im Erwachsenenalters, zunächst mit Medikinet Adult, aktuell mit Elvanse."
Keine schriftliche Diagnose aber immerhin eine weitere Absicherung.
In meinem Fall dann ein Zitat aus dem Blogbeitrag:
"Die Klinische Psychologie ist eine dieser Fachrichtungen nach dem Psychologiestudium. Sie befasst sich mit psychischen Erkrankungen und somatischem (körperlichem) Leiden, bei denen psychische Aspekte eine Rolle spielen. Darüber hinaus beschäftigt sie sich mit akuten menschlichen Belastungen, psychischen Extremsituationen und deren Folgen sowie psychischen Krisen."
„Als Klinischer Psychologe erhält man unter anderem die Qualifikation, eine sogenannte klinisch-psychologische Diagnostik durchzuführen und klinisch-psychologische Gutachten zu erstellen.“
„Eine genaue diagnostische Abklärung ist oft sehr wichtig, da einige psychische Erkrankungen Überschneidungen aufweisen und erst nach ausführlichen Testungen klar einzuordnen sind. Anhand verschiedener psychologischer Methoden (z.B. Checklisten, Interviews, Testverfahren) wird genau abgeklärt, welches Störungsbild vorliegt, lösungsorientiert beraten, Information vermittelt und entsprechend des zuvor diagnostizierten Störungsbildes, angepasst an die Bedürfnisse des Klienten, behandelt.“
Also wenn der Arzt dir Medikamente verschrieben hat, dann hat er die Diagnose akzeptiert und übernommen. Sonst könnte er dir gar keine Medikamente als Kassenleistung verschreiben.
Ich kann nur noch mal bestätigen:
approbierte Psychotherapeutinnen dürfen Diagnosen stellen
Psychologinnen ohne Approbation auch wenn sie klinische Psychologinnen sind dürfen das nicht bzw. muss das dann nicht anerkannt werden, von jemanden der im Krankenkassensystem arbeitet.
Das natürlich auch von Psychotherapeutinnen gestellte Diagnosen manchmal nicht annerkannt werden, stimmt natürlich leider auch
Heisst das, eine klinisch-psychologische Diagnostik ist nicht anerkennungsfähig für Kassenarztleistungen?
Ist damit zwischen klinisch-psychologischer Diagnostik und Diagnostik eines psychologischen Psychotherapeuten zu unterscheiden?
Ich habe mich dusselig gelesen, aber so wirklich genau nichts gefunden.
Habe selber ein klinisch psychologisches Fachgutachten, aber das wurde ohne Probleme anerkannt. Heisst für mich, er hat auch den ICD 11 Diagnoseschlüssel anerkannt.
Ich muss nächste Woche wieder zum Doc und wollte ihn mal danach fragen.
Als ich das erste Rezept bekam, hat er aber die ADHS Diagnose auch in sein Computerchen gehackt für die Krankenkasse. Also als ich noch dabei saß.
Aber interessehalber frag ich mal nach.
Da klinische Psychologen mit entsprechender Weiterbildung aber auch für Gutachten von Gerichten, Sozialversicherungen und sonstwas herangezogen werden und da vor allem die auf Diagnostik spezialisiert sind, wäre ich doch sehr verwundert, würde jemand das Gutachten nicht anerkennen wollen.
Dafür sind die scheinbar da und wenn die Diagnostik dann auch noch mit einer Voruntersuchung beim Hausarzt inkl. Blutbild in einem kurzen Zeitraum zusammenfiel, dann wurde da alles ordentlich erledigt… und vielleicht sogar noch gründlicher, als in manch einer Praxis
Habe da keine Befürchtungen.
Bin aber gespannt auf sein Statement dazu nächste Woche
Also eine Diagnose zu stellen, worauf dann Behandlung (z.B. Therapie, Medikamente) im Kassensystem folgen, das dürfen nur psychologische Psychotherapeutinnen und Ärtzinnen. Aber man muss sich das so vorstellen, wenn eine Ärztin oder Psychotherapeutin eine Diagnose stellt, will sie ja möglichst viele Informationen miteinbeziehen und wenn es schon eine klinisch psychologische Diagnostik gibt und die gut gemacht ist würde die sicher nicht ignoriert werden. Aber eine Ärztin oder Psychotherapeutin muss halt immer selbst überprüfen ob eine Diagnose wirklich vorliegt. Es kann natürlich auch blöd laufen, das haben viele ja auch schon hier geschrieben und eine Ärztin stellt eine Diagnose und die wird dann von einem anderen Arzt trotzdem nicht anerkannt, das kann natürlich trotzdem passieren.