AOK und Attentin auf Kassenrezept

Ich habe nicht dieselbe, aber eine ähnliche Problemstellung: (da ich selber noch kein eigenes Thema eröffnen kann, muss ich dieses hier zweckentfremden - sorry dafür!)

Attentin Off-Label bei Erwachsenen: machen Hausärzte Zicken bei NEUausstellung von BTM-Rezept eines ANDEREN Arztes?

Ich (Erwachsener, 36 Jahre alt, Private KV) bekomme seit 2014 Attentin (3x 10mg täglich, also über der regulären monatlichen Höchstmenge, ärztlich begründet) verschrieben. Da der eigentliche verschreibende Arzt (Psychiater) seine Praxis in einer nächstgelegenen Großstadt hat und ich in einer doch relativ fern gelegenen Kleinstadt wohne, hatte sich mein damaliger Hausarzt ohne weitere Hemmungen bereit erklärt, mir ein neues BTM-Rezept auszustellen sobald mein Vorrat verbraucht war, da Er ja wusste, dass ich es von meinem eigentlichen Arzt regulär verschrieben bekomme.

Doch dieser (Hausarzt) ist seit ca. 2 Jahren in Rente und der NEUE Hausarzt, also sein Nachfolger, hat zuerst ständig Zicken gemacht (keine BTM-Rezepte, egal welche Substanz) und erst kürzlich - nach fast 2 Jahren (!!!) - wurde mir mitgeteilt, dass ich schon seit ebendiesem Zeitraum gar nicht mehr als Patient bei deren Praxis registriert bin, da seine Praxis keine „neuen“ Patienten mehr aufnimmt!

Während dieser anderthalb bis zwei Jahre musste ich deswegen jedes Mal sobald mein Vorrat verbraucht war zu besagter Großstadt hin- und wieder zurückfahren (was praktisch einen ganzen Tag beanspruchte; dazu noch Kosten für das Benutzen von Verkehrsmitteln sowie oft langes Warten in der Praxis) nur um mir ein neues BTM-Rezept ausstellen zu lassen…

Seit einigen Monaten bin ich bei einem anderen Hausarzt/Praxis als Patient registriert. Ich hatte bereits ein Vorstellungsgespäch mit ihm und erklärte ihm, dass ich regulär Attentin von einem anderem Arzt in einer (relativ) fern gelegenen Großstadt bekomme und hatte ihm auch dessen Arztbrief überreicht. Grundsätzlich war Er einverstanden, mir ein neues BTM-Rezept auszustellen sobald ich ein Neues benötige, aber Er hatte auch Bedenken/Zweifel weil es ja Off-Label bei Erwachsenen ist und deswegen Probleme (rechtlich und/oder anfallende Kosten) auftreten könnten…

Was ist eure Meinung/Erfahrung zu diesem Thema?

Danke!

Die Bedenken des Arztes sind gerechtfertigt, jedenfalls wenn er es dir als Kassenrezept ausstellt. Er muss damit rechnen, dass die Kasse irgendwann meckert und er dann selbst die Kosten tragen muss.

Als Privatrezept müsste es gehen - wenn der Facharzt es als gerechtfertigt ansieht. Ich bekomme mein unretardiertes MPH auch vom Hausarzt als Privatrezept (und das auch schon von seiner Vorgängerin, also seit 2004).

Hey, Falschparker!

Vielen Dank für die Antwort und Entschuldigung für meine verspätete Reaktion… bin ziemlich durcheinander in den letzten Tagen :grinning: :wink:

In der Tat bin ich privatversichert (also Privatpatient) und das Rezept für Attentin müsste auch ein Privatrezept sein - dennoch scheint auch die aktuelle Praxis, in der ich erst kürzlich als Patient aufgenommen wurde, Schwierigkeiten zu machen… so hat es zumindest derzeit den Anschein :confused:

Oxygen

Hallo Desteny, mein Name ist Toni und ich habe mit großem Interesse Dein kurzen Bericht über Attentin gelesen!

Ich stecke in großer Not!

Ich bin seit 2018 auf Attentin, weil die anderen ADHS-Medikamente bei mir nicht mehr anschlugen… und ich nur Nebenwirkungen hatte.

Kurzum, es ging mir unter der Einnahme von MPH und Elvanse schlecht.
Ich hatte sogar die NRF22.9 und NRF 22.4, die Rezeptur/-en.
Selbst diese wirkten unzuverlässig bzw. gar nicht.

Daraufhin fing mein Arzt mit Attentin an. Ein Jahr später bekam er Regress und es folgte mein Therapieende.

Seit zwei Jahren betreibe ich Ärztehopping um an mein Attentin zu kommen.

Einen Facharzt finde ich bisher nicht, der mit mir diesen Weg des „ off Label use“ geht.

Meine Familie hat sich wegen meiner Lebenskrise sich von mir distanziert.

Meine Mutter sagte zu mir, dass Sie das nicht erträgt, dass ich an das Attentin nicht komme, weil es mir so sehr hilft.

Habe vor paar Tagen mein Job verloren, aufgrund dieser Tatsache, dass ich nach dem Attentin so jagen muss, weil es soviel Zeit in Anspruch nimmt wenn ich von Arzt zu Arzt renne.

Ich habe enormen Leidensdruck und fühle mich machtlos und habe große Angst wie es nun alles weitergeht oder eben nicht.

Ich brauche unbedingt Hilfe durch einen Facharzt der mir glaubt und hinter mir steht und mir hilft, dass ich endlich mein Leben leben darf.

Wenn ich das Attentin nicht habe geht es mir so richtig schlecht! Ich kriege nichts hin und in meinem Kopf ist nur Chaos und Krieg.

Kann dann nicht gut schlafen und sperre mich dann in meiner Wohnung ein, weil ich einfach nichts mehr hinbekomme und quäle mich durch den Tag.

Mein Leidensdruck ist aktuell so groß, dass dieser Leidensdruck mein ganzen Leben eingeschränkt hat.

Kein Job, keine Freunde, keine Partnerschaft, kein Geld usw….

Wenn ich das Attentin endlich ganz normal über „off Label use“ verordnet bekommen würde könnte ich endlich mein Leben leben.

Darf ich fragen in welchem Bundesland Du lebst?

So nun habe ich Dir kurz meine Lebenssituation erläutert und hoffe nicht, dass ich Dich verschreckt habe?!

Ich wünsche Dir alles Gute und hoffe von Dir zu lesen…

Liebe Grüße aus Rostock.

Toni

Hallo Toni,

das klingt aber wirklich sehr hart.

Aber wo Du schon Destenys Ratschläge zitiert hast, versuch wirklich, so einen Antrag zu stellen.

Beim VDK könnten sie Dir da vielleicht weiterhelfen, Mitgliedschaft kostet 66 Euro pro Jahr oder so…

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Schau mal in deinen Read Toni, da hab ich eine
Europäische Lösung aufgezeigt. Denn die Niederlande nutzen Dexamfetamin und Methylfinidat als Wirkstoffe für ADHS bei Erwachsenen.

Da es die Europäische Freizügigkeit gibt muß die Krankenkasse Ärtze und Kliniken mit der Zulasdung der Rückseite der Krankenkassenkarte bezahlen und in den Niederlanden eingelöste Rezepte voll bezahlen/Erstatten. Weil es in dem Land von einem dortigen zugelassenen Arzt verschriebenes gängiges/ übliches und zugelassenes Medikament ist.

Lang lebe Europa

Wie jetzt, das geht? Mega! Danke fürs Teilen @Kathy! Bin begeistert

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Das muß gehen, du kannst ja aufgrund der Freizügigkeit in der EU arbeiten, Ärzte aufsuchen etc wo du willst. So war das auch mit der Versandapotheke Doc Morris als die alkes aus NL machten.

Das ist ja auch wenn ich nach Spanien in Urlaub bin, krank werde und dort zum Arzt gehe, das wird ja auch mit Medikamenten von der Krankenkasse erstattet.

Europäische Krankenkassenkarte Gesetzlich versichert

Ein Beispiel wie die aussieht = Rückseite Krankenkassenkarte

Was ist mit Seite 8 in der Broschüre und der Unterscheidung zwischen Notfall- und Geplanter Behandlung?

Dann noch die Vorab Genehmigung der Deutschen KV, ohne die man i.d.R. die Kosten erstmal selber vorstrecken muss.

Liest sich für mich anders.
In die EU Gesetze und ins SGB bin ich allerdings nicht eingetaucht.

Ich bin Grenzpendler und habe die KV-Karte beider Länder. Da wäre es eventuell was anderes, weil die eh miteinander abrechnen und ich in beiden Ländern zum Arzt dürfte.

Aber bei „mal rüberfahren und dann hier ein Rezept abrechnen lassen“ scheint das laut der Broschüre nicht möglich zu sein.

Oder ich interpretete das irgendwie falsch :face_with_peeking_eye:

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Ich befürchte, du hast dich da etwas verzettelt:

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@SneedleDeeDoo

Dir ist schon aufgefallen, daß das eine Broschüre ist, die auf Urlaubsreisen in die EU Staaten abgestimmt ist, weil die meisten Menschen in der EU ( Spanien, Italien, Ungarn etc) Urlaub machen.
Ich habe Bekannte die Wohnen seit Jahren nicht mehr in Deutschland, sind aber hier gemeldet als würden sie hier leben und haben sich nie abgemeldet, sie reichen so viele Jahre schon die gesamten Rechnungen ein, nehmen dafür einen Umschlag mit der deutschen Meldeadresse, frankieren ihn und bitten diesen dann nach Deutschland mitzunehmen und in Deutschland in den gelben Briefkasten zu stecken, damit er ganz normal der Krankenkasse über die Post zugestellt wird. Alle Operationen und Behandlungen laufen seit 25 Jahren ausschließlich auf den Canaren und in Spanien, es ist immer alles anstandslos erstattet worden!
Ich kenne auch so viele Bekannte meiner Eltern die in Ungarn oder Bulgarien in Urlaub fahren um ihre Zähne (Zahnersatz) machen zu lassen, was anstandslos erstattet wird. Es gibt keine Fragen und keine Probleme.

Gemäß der Artikel 21 AEUv die Freizügigkeit, Artikel 26 AEUV Verwirklichung des Binnenmarktes "…nach Maßgabe der einschlägigen Bestimmungen der Verträge den Binnenmarkt zu verwirklichen… (Absatz 1)
… Binnenmarkt umfaüßt einen Raum ohne Binnengrenzen, in dem der freie Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital gemäß den Bestimmungen der Verträge gewährleistet ist. (Absatz 2)
Absatz 3 lasse ich hier weg der ist hier nicht tragend

Zum Tragen könnte der Artikel 20 AEUV Unionsbürgerschaft zum tragen kommen, denn hier ist auch klar geregelt was der Unionsbürger darf . Unionsbürger ist jeder, der eine Staatsangehörigkeit eines der EU Mitgliedsstaaten hat. Entsprechend sehen andere Artikel auch Diskriminierungsverbote etc vor.

Dann nochmal den Verweis auf Artikel 45 AEUV Arbeitnehmerfreizügigkeit, und du könntest ja für den Beruf, den Unterhaltserwerb etc in den Niederlanden sein, entsprechend mußt du auch dafür dann versorgt sein. Dazu könnte man auch jederzeit Aggumentieren, man geht eine Freundin der Mutter regelmäßig besuchen und kann deshalb nur in dieser Zeit sich dort behandeln lassen. Das ist ja auch nicht nachweispflichtig. Du könntest Urlaub da gemacht haben etc.

Aber das wird, wenn du einen für diese EU Versicherung zugelassene Klinik oder Praxis aufsuchst kein Problem geben, denn so weichen auch Bekannte für Behandlungen aus, wenn sie hier fast 1 Jahr auf einen Facharzttermin warten müssen.
Man muß nur aufpassen, daß die nicht erhöhte Sätze abrechnen die werden nicht erstattet.

Wenn ich in Spanien beim Arzt bin und in eine Privatklinik gehe, wird die Rechnung anerkannt, bis zum üblichen Landessatz erstatte, daß wird bescheinigt und des Rest übernimmt dann auch meine Auslandskrankenversicherung.

hier wird es bestätigt

EU Veröffentlichung

Also wenn man in einem anderen Land wohnt, aber dort nicht gemeldet ist… dann ist das i.d.R. illegal. Ob das jetzt eine gute Voraussetzung für so einen Rat ist, weiß ich nicht.

Genauso der Hinweis auf die Arbeitnehmerfreizügigkeit. De facto spielt das ja hier keine Rolle und wäre dann ja ein Lügenkonstrukt.

In den Links wird sich bezogen auf Notfallbehandlungen und vorher geplante, von der eigenen Krankenkasse genehmigte Behandlungen. Ansonsten:

Und die Krankenkasse bezahlt in D ja schon scheinbar nicht die Off-Label-Behandlung mit Attentin. Als ob sie das dann tut, wenn es in einem anderen Land verschrieben wurde?

In deinem Link geht das auch nur mit vorheriger Genehmigung der Krankenkasse. Ohne diese bleibt man auf den Kosten sitzen, die im Ursprungsland (also D) nicht bezahlt würden.

Wo ist da der Unterschied dazu, sich hier einen Psychiater zu suchen, der das Off-Label verschreibt und man es privat zahlt? Außer, dass es im Ausland noch mit sehr viel mehr Zeit, Stress, Energie verbunden ist?

Oder hab ich einen Denkfehler?

@anon97342551

Es ging nur um das Attentin, was hier nicht zugelassen ist in den Niederlanden ist Dexamphetamin und Methylphenidat für Erwachsene zur Behandlung der ADHS zugelassen.

Das hat wohl 2 vor große Probleme gestellt

Ja richtig. Genau darauf bezog ich mich ja auch.
In Deutschland ist Methylphenidat auch für Erwachsene zugelassen :+1:t3:

Aber da Attentin (also Dexamfetamin) in D nicht für Erwachsene zugelassen ist, bezahlt die Krankenkasse das nur, wenn die Behandlung vorher dort beantragt wurde. So steht es in deinem Link. (Hab ich oben als Screenshot)

Er könnte dies, er könnte das. Aber wer es nur vorgibt und es entspricht nicht der Realität, der betrügt. Ganz gleich ob man erwischt wird oder ob deine Bekannten es so machen.

Du meinst es gut und ich gebe nur ungern Daumen nach unten, aber dennoch: Es entspricht nicht dem Niveau unseres Forums, solche Tipps zu geben.

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Wie gesagt, hab nur die Broschüre gelesen und war nicht in dem EU Gesetz und dem SGB.

Das SGB habe ich ausgelassen.

In den anderen Texten war ich dann aber mal stöbern als „früher beinahe mal Verwaltungsfachangestellter gewordener mit ohne Abschluss“.

In manchen Texten könnte man wirklich meinen „Boah, das ist ja einfach“, oder „Voll nett von den KVs und der EU“.

Generell klingt das für mich wirklich alles nicht schlecht da. Aber bei einer Psychostimulanzie, die hier in DE als Off-Label-Use geführt wird, könnte die KV einfach ablehnen und man bleibt dann m.M.n. auf den vorgestreckten Kosten sitzen.

Einen Vorabgenehmigungsantrag müsste die KV in diesem bestimmten Fall hier eigentlich auch von vornherein ablehnen, wenn ich richtig gelesen habe.

(33) Diese Richtlinie soll keinen Anspruch auf Kostenerstattung für in einem anderen Mitgliedstaat erbrachte Gesundheitsdienstleistungen begründen, wenn diese Gesundheitsdienstleistungen nach dem Recht des Versicherungsmitgliedstaats des Versicherten nicht zum Erstattungsumfang gehören.

Auch sollte diese Richtlinie die Mitgliedstaaten nicht daran hindern, ihre Sachleistungsregelung auf die Gesundheitsversorgung in einem anderen Mitgliedstaat auszudehnen.

Diese Richtlinie sollte anerkennen, dass es den Mitgliedstaaten unbenommen ist, ihre Gesundheitsversorgungs- und Sozialversicherungssysteme so zu gestalten, dass der Anspruch auf Behandlung auf regionaler oder lokaler Ebene festgelegt wird.

(36) Diese Richtlinie sollte vorsehen, dass der Patient Anspruch darauf hat, jedes Arzneimittel, dessen Inverkehrbringen im Behandlungsmitgliedstaat genehmigt ist, zu erhalten, selbst wenn dieses Arzneimittel im Versicherungsmitgliedstaat nicht in Verkehr gebracht werden darf, sofern dieses Arzneimittel unerlässlicher Teil einer wirksamen Behandlung in einem anderen Mitgliedstaat ist.

Der Versicherungsmitgliedstaat sollte durch nichts verpflichtet sein, einem Versicherten die Kosten für ein Arzneimittel, das im Behandlungsmitgliedstaat verschrieben wurde, zu erstatten, wenn dieses Arzneimittel nicht zu den Leistungen gehört, auf die der Versicherte im Rahmen des gesetzlichen Sozialversicherungssystems oder des nationalen Gesundheitssystems des Versicherungsmitgliedstaats Anspruch hat.

Irgendwo in dem EU Richtlinien Dings wurde dann noch auf Kapitel III hingewiesen.

Da stehts leider auch gleich ganz oben nochmal.

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Oh da haben wir uns zu früh gefreut, @Falschparker hat Recht! Ein 2. Blick auf die Unterlage zeigt, dass das ein sehr ungünstiger Workarround wäre.

Man muss auch beachten dass für die Einfuhr nach D-land bei BTM regeln gelten und Nachweise erbracht werden müssen. Sonst ist man ganz schnell ein „Medikamenten-Tourist“ und ist (zu Recht) in der Nachweispflicht

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Hallo Nono,

ich finde hier oben im Osten nur keinen Facharzt der mit mir diesen Antrag stellt.

Vielleicht habt Ihr ja hier eine Adresse für mich?

Ich habe seit mehr als ein Jahr keinen Facharzt an meiner Seite. Leiste meine Medizinische Versorgung nur über Allgemeinmediziner aufrecht und das gelingt mir auch nicht mehr lange, weil die Ärzte ne Regress bekommen.

Liebe Grüße

Toni

Hast Du schon die Ärzteliste angefordert?

Wichtig: damit die Liste aktuell bleibt, bitte unbedingt Feedback geben hinterher!!

@Tonixxxc86
Das tut mir so leid was du erlebst! Ich fühle mit dir :pleading_face:

Als Idee für dich

Die PIA (1. Link oben) wird dich sicher nicht abweisen. Bitte vesuche das dort zuerst!

Und rufe deine Krankenkasse mal an, sie haben sicherlich Dokumente wenn du Attetin seid 2018 verschrieben bekommen hast. Die kannst du dann vorlegen beim nächsten psychiatrischen Kontakt.

Wünsche dir ganz viel Glück…Daumen sind fest gedrückt für dich!

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