Kann ich dir leider nicht liefern da es keine fixe Zahl gibt. Grundsätzlich gilt: Die Apotheke gibt das für die KK günstigste Mittel heraus. Ist das nachweislich nicht möglich, wird im weiteren Schritt geschaut was es für Alternativen gibt und da die kostengünstigste ausgewählt.
Es gibt tatsächlich keine spezifische, gesetzlich festgelegte Frist, innerhalb derer eine Apotheke ein Rezept beliefern muss, wenn das Medikament nicht vorrätig ist. Die Versorgungspflicht der Apotheke leitet sich jedoch aus allgemeinen rechtlichen Verpflichtungen ab, die sich aus dem Arzneimittelrecht und dem Apothekenrecht ergeben.
Diese Verpflichtungen bedeuten, dass Apotheken angehalten sind, Arzneimittel in der Regel schnellstmöglich zu beschaffen und bereitzustellen, insbesondere wenn es sich um ein dringend benötigtes oder lebensnotwendiges Medikament handelt. In der Praxis bedeutet dies oft, dass Apotheken das Medikament in der Regel innerhalb eines Tages beschaffen, sofern es beim Großhändler verfügbar ist.
Die Apothekenbetriebsordnung regelt die Grundsätze, nach denen Apotheken arbeiten . Darin wird festgelegt, dass die Apotheke ordnungsgemäße Versorgung sicherzustellen hat.
Dazu kommt der individuelle Fall, wie schnell ein Patient die Medikamente braucht, Notfall ja/nein, allgemeine Lieferfähigkeit. Grundsätzlich ist heute innerhalb von 24 Stunden alles beliefert. Ich erinnere mich dass 2-3 Tage als angemessen gelten. Bei Beschaffungsproblemen können es deutlich mehr Tage sein. Wenn du also keinen Vorrat mehr hast, würde das die Dringlichkeit unterstreichen.
Es empfiehlt sich aber grundsätzlich nie auf den letzten Drücker aktiv zu werden. Spätestens wenn man nur noch einen Vorrat für eine Woche hat, sollte man aktiv werden.
BTM-Rezepte gelten dazu auch nur 7 Tage. Es reicht wenn innerhalb dieser 7 Tage ein Foto vom Btm-Rezept an die Apotheke gemailt wird oder es nach Schließungszeit in den Briefkasten wirft. Da sind die 7 Tage nicht mehr relevant, weil das Rezept erfasst wird. Da darf man es ruhig auch erst in 2 Wochen abholen.