GdB Bescheid erhalten 30 - Widerspruch

Hallo zusammen,

ich habe nun meinen GdB Bescheid mit 30 erhalten.
Ehrlich gesagt erscheint mir das zu niedrig.
Mir ist klar dass die Diagnosen nicht auf addiert werden nichts desto trotz hatte ich mir 50 erhofft aufgrund meiner Diagnosen sowie Beeinträchtigungen die ich ebenfalls in einem langen Brief geschildert habe.

  • ADHS
  • generalisierte Angststörung
  • Depression
  • CMD
  • Milzverlust aufgrund ITP

Hat jemand Tips und Erfahrungen wie der Widerspruch bei euch verlaufen ist?
Ich lasse mich nächste Woche bei der Teilhabeberatung beraten.
Außerdem habe ich eine Rechtsschutzversicherung und gebe das an einen Anwalt ab.

Worauf muss man sonst noch achten?

Hallo, zufälligerweise ist es bei mit sehr ähnlich, habe auch 30 bekommen obwohl ich ADHS und eine schwere Zwangsstörung habe und mit weitaus höherem Wert gerechnet habe.
Im gesetzestext ist es ja sehr genau beschrieben welche Prozente bei welchen problemen und trotzdem scheren sich die Versorgungsämter einen scheiss darum.
Ich habe glücklicherweise vor vielen Jahren eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen, daher habe ich den Widerspruch und das weitere Verfahren zum Anwalt gegeben.
Falls du die möglichkeit hast würde ich dir dies auch empfehlen. Ansonsten kannst du den Widerspruch auch selber mal probieren, beschreibe exakt deine Probleme und wie sie dich im Leben einschränken.
Es ist schade das selbst öffentliche Ämter und die angestellten Ärzte dort einem das leben schwer machen, ich weiß nicht was das soll, was die damit erreichen wollen.

Was kam bei deinem Widerspruch heraus?
Gab es eine Änderung von dem GdB Bescheid?
Ich verstehe auch nicht was die Versorgungsämter damit erreichen wollen.
Ich werde es auch über meine Rechtsschutz Versicherung und an einen Anwalt abgeben.

Ich habe mich nicht getraut Widerspruch einzulegen. :pensive: Habe auch GdB 30 erhalten. Mit kPTBS, Dissoziationen und Amnesien im Alltag, Asperger und ADS. :woman_shrugging: Ich bin sehr viel krankgeschrieben, ständig beim Arzt, hatte viele Klinikaufenthalte, bin nur sehr eingeschränkt und wenige Stunden arbeitsfähig, bin immer eine Woche lang krank nach Besuch, gehe nicht aus, benötige viele Schutzmaßnahmen beim Einkaufen, verletze mich selbst, habe häufig keine Erinnerungen an meinen Alltag und traue mich dadurch alleine fast nichts usw…

Mein Nachbar hat einen GdB von 80 mit einer Gehbehinderung, durch die er langsam läuft (aber mehrere Stunden am Tag mit dem Hund) und oft Schmerztabletten nehmen muss. Er sagt selbst, er versteht die Welt nicht, weil er ja viel von meinem Alltag mitbekommt und ich sehr eingeschränkt bin im Vergleich zu ihm.

Es liegt vermutlich wirklich daran, dass es psychische Erkrankungen sind.

Hat man denn irgendwas von dem GdB 30? Der Steuerfreibetrag bringt mir nichts. Durch meine Krankheiten kann ich nur so wenig arbeiten, dass ich auch keine Steuern zurückgezahlt bekomme. Sonst bringt der einem ja nichts?

@Autumnly

Bei deinen Schilderungen ist es für mich absolut unverständlich, wie man auf die Idee kommt, dir einen so niedrigen GDB anzurechnen :dotted_line_face:

Definitiv Widerspruch einlegen! Oder einen Verschlimmerungsantrag stellen. Hast du neben den Diagnosen auch Arztbriefe, in denen die Diagnostik ausgeqertet wurde, abgegeben? Falls nicht, besitzt du solche Schriftstücke?
Sonst einen ausführlichen Brief schreiben (ich hasse es, dass man sich „gefühlt vor diesen Leuten ausziehen muss“, damit man überhaupt etwas bekommt)

Wenn das alles nicht reicht: Anwalt einschalten! Die Berufsgruppe gibt es ja nicht umsonst :face_with_peeking_eye: Wie ich einmal einem Therapeuten sagte „Recht haben und Recht bekommen sind zwei völlig verschiedene Dinge“ :zipper_mouth_face:

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Für Widerspruch ist die Frist abgelaufen. Kann man den Verschlimmerungsantrag jederzeit stellen? Vielleicht warte ich noch ab, bis aus dem V hinter der ADS-Diagnose ein G wird. Das dauert noch bis mindestens September, da meine Psychiaterin im Urlaub derzeit ist.

Ich habe die Ärzte angegeben. Meine Psychiaterin wurde auch kontaktiert und hat alles hingeschickt, auch die Sachen, die sie von den früheren Ärzten und Kliniken hat.

Naja, für mich ist es halt aber auch nicht „umsonst“. Einen Anwalt muss man sich leisten können. Und man muss die Fähigkeiten haben, sowas durchzustehen. Ich fühle mich absolut nicht dazu in der Lage, eben weil ich so viele Einschränkungen habe.

Vielleicht spreche ich nochmal mit der Beratung des Integrationsdienstes. Ich habe halt auch gar keinen Plan wofür es diesen GdB 30 gibt. Was soll man damit machen? Der Zettel liegt jetzt im Schrank.
Ich weiß, dass man einen Antrag auf Gleichstellung stellen kann. Aber was habe ich dann davon? Ich glaube, das wäre eher ein Nachteil. Ich bekomme immer einen befristeten Vertrag und den alle zwei Jahre verlängert. Meine Hoffnung ist, dass ich 2026 einen unbefristeten Vertrag bekomme. Sollte ich gleichgestellt sein, kann ich mir vorstellen, dass mein Arbeitgeber mir dann erst recht keinen unbefristeten Vertrag gibt. Und der wäre mir am wichtigsten, da ich durch meine Situation natürlich immer auf maximal viel Sicherheit aus bin.

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Ich habe auch nur 30 bekommen, werde die aber vorerst akzeptieren, aber später einen Verschlimmerungsantrag stellen. Habe auch ADHS, Depression, Tinnitus, hatte auch mehr erhofft. Aber es werden bei einem Verschlimmerungsantrag auch neue Diagnosen und Beeinträchtigungen dazu kommen, deshalb sehe ich vom Widerspruch ab.

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Laut VdK schon, so lange die Beeinträchtigungen schon seit mindestens sechs Monaten bestehen.

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Ist grad alles am laufen, habe die Anwältin bin allen Informationen wie Klinikberichte sowie persönliche Erklärungen ausgestattet damit sie jetzt einen ausführlichen Widerspruch schreiben kann. Sie meinte zu mir es wäre schwer einen gdb von 50 oder mehr zu erreichen, ich kann das nicht nachvollziehen da alleinig die Zwangstörung mit mittelgradigen sozialen Anpassungsscjwierigkeiten beschrieben ist im Gesetzestext mit 50-70 beschrieben ist. Dann kommt ja noch das ADHS dazu was den Alltag zusätzlich noch schwieriger macht. Unter 70% werde ich mich nicht zufrieden geben, dann geh ich halt vor Gericht notfalls durch mehrere Instanzen.
Eing gdb von mindestens 50 bringt den Vorteil dass man bei Jobs im öffentlichen Dienst oder auch bei größeren Unternehmen bessere Chancen hat einen Arbeitsplatz zu bekommen auch wenn man einen schlechten Lebenslauf hat zum Beispiel. Du bekommst mehr Urlaub kannst früher in Rente und bekommst mit jeden 10% mehr an gdb mehr Steuerfreibetrag.

3.5.2 Hyperkinetische Störungen und Aufmerksamkeitsstörungen ohne Hyperaktivität
Ohne soziale Anpassungsschwierigkeiten liegt keine Teilhabebeeinträchtigung vor.
Bei sozialen Anpassungsschwierigkeiten

ohne Auswirkung auf die Integrationsfähigkeit beträgt der GdS 10 – 20.

mit Auswirkungen auf die Integrationsfähigkeit in mehreren Lebensbereichen (wie zum Beispiel Regel-Kindergarten, Regel-Schule, allgemeiner Arbeitsmarkt, öffentliches Leben, häusliches Leben) oder wenn die Betroffenen einer über das dem jeweiligen Alter entsprechende Maß hinausgehenden Beaufsichtigung bedürfen, beträgt der GdS 30 – 40.

mit Auswirkungen, die die Integration in Lebensbereiche nicht ohne umfassende Unterstützung oder umfassende Beaufsichtigung ermöglichen, beträgt der GdS 50 – 70.

mit Auswirkungen, die die Integration in Lebensbereiche auch mit umfassender Unterstützung nicht ermöglichen, beträgt der GdS 80 – 100.

3.7 Neurosen, Persönlichkeitsstörungen, Folgen psychischer Traumen
Leichtere psychovegetative oder psychische Störungen 0-20

Stärker behindernde Störungen
mit wesentlicher Einschränkung der Erlebnis- und Gestaltungsfähigkeit
(z. B. ausgeprägtere depressive, hypochondrische, asthenische oder phobische Störungen, Entwicklungen mit Krankheitswert, somatoforme Störungen) 30-40

Schwere Störungen (z. B. schwere Zwangskrankheit)
mit mittelgradigen sozialen Anpassungsschwierigkeiten 50-70
mit schweren sozialen Anpassungsschwierigkeiten. 80-100

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Oh dann wirds ja echt schwierig von 30 auf 50 zu kommen.
Wo steht das genau im Gesetzestext?
Ich habe sogar einen Brief mit beigefügt beim Versorgungsamt… hat leider nichts gebracht :frowning:
Ich möchte mich unter 50 eigentlich auch nicht zufrieden geben. Die Beeinträchtigungen sind ja fakt und leider hat man sich das ja nicht ausgesucht.

Ich bin mal gespannt wie lange so ein Widerspruchsverfahren dauert.

https://www.gesetze-im-internet.de/versmedv/BJNR241200008.html

Je nachdem wie schwer sich deine Probleme auf dein Leben Auswirken, auf das kommt es an bei der Einstufung.

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Danke - ich hab ja alles angegeben.
Anscheinend hat es für das Versorgungsamt nicht ausgereicht.
Es geht ja nicht nur um ADHS, ich verstehe dass man es nicht aufaddiert aber es sind nun mal verschiedene „Krankheiten“ die sich schon auswirken…

Gebt mal „GdB“ im Suchfeld hier ein, da gibts einige wertvolle Beiträge, auch mit Personen, die 50 GbR erhalten haben. Vielleicht vernetzt ihr euch mal? Kann ja nur helfen.
Daumen sind gedrückt für euch alle !

https://adhs-forum.adxs.org/t/auswirkungen-eines-gdb-auf-das-alltaegliche-leben/17784

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Hi, ich habe mich sehr lange geweigert einen Antrag zu stellen. Als mir dann alles um die Ohren gepflogen ist und die Kündigung drohte, habe ich den Antrag gestellt: 10 % Polyarthritis, 30 % ADHS mit Komorbität schwere Depressionen. Ich habe mir eine spezialisierte Rechtsanwältin gesucht aus meinem Gerichtsbezirk. Sie hat mir geringe Chancen auf 50 % gemacht, aber ich habe sie mit dem Widerspruch beauftragt. Ich wurde dann von einem Amtsarzt des Gesundheitsamt untersucht und befragt. Ergebnis Erhöhung auf 60 %, aber Befristet auf 3 Jahre. Genutzt hat es mir nichts.

60 ist doch gut, allerdings die Befristung auf 3 Jahre ist nicht zufriedenstellend. Aber man kann doch nach Ablauf erneut den Antrag stellen.

Ich finde es interessant wie unterschiedlich die Versorgungsämter einen einstufen.

Ich werde trotzdem in den Widerspruch gehen und mein Glück versuchen. Allein schon aus Prinzip.

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Ihr habt Eure Beeinträchtigungen gar nicht ausgeführt im Rahmen des Antrags auf GdB?

Mehr dazu hier:

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