Ist grad alles am laufen, habe die Anwältin bin allen Informationen wie Klinikberichte sowie persönliche Erklärungen ausgestattet damit sie jetzt einen ausführlichen Widerspruch schreiben kann. Sie meinte zu mir es wäre schwer einen gdb von 50 oder mehr zu erreichen, ich kann das nicht nachvollziehen da alleinig die Zwangstörung mit mittelgradigen sozialen Anpassungsscjwierigkeiten beschrieben ist im Gesetzestext mit 50-70 beschrieben ist. Dann kommt ja noch das ADHS dazu was den Alltag zusätzlich noch schwieriger macht. Unter 70% werde ich mich nicht zufrieden geben, dann geh ich halt vor Gericht notfalls durch mehrere Instanzen.
Eing gdb von mindestens 50 bringt den Vorteil dass man bei Jobs im öffentlichen Dienst oder auch bei größeren Unternehmen bessere Chancen hat einen Arbeitsplatz zu bekommen auch wenn man einen schlechten Lebenslauf hat zum Beispiel. Du bekommst mehr Urlaub kannst früher in Rente und bekommst mit jeden 10% mehr an gdb mehr Steuerfreibetrag.
3.5.2 Hyperkinetische Störungen und Aufmerksamkeitsstörungen ohne Hyperaktivität
Ohne soziale Anpassungsschwierigkeiten liegt keine Teilhabebeeinträchtigung vor.
Bei sozialen Anpassungsschwierigkeiten
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ohne Auswirkung auf die Integrationsfähigkeit beträgt der GdS 10 – 20.
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mit Auswirkungen auf die Integrationsfähigkeit in mehreren Lebensbereichen (wie zum Beispiel Regel-Kindergarten, Regel-Schule, allgemeiner Arbeitsmarkt, öffentliches Leben, häusliches Leben) oder wenn die Betroffenen einer über das dem jeweiligen Alter entsprechende Maß hinausgehenden Beaufsichtigung bedürfen, beträgt der GdS 30 – 40.
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mit Auswirkungen, die die Integration in Lebensbereiche nicht ohne umfassende Unterstützung oder umfassende Beaufsichtigung ermöglichen, beträgt der GdS 50 – 70.
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mit Auswirkungen, die die Integration in Lebensbereiche auch mit umfassender Unterstützung nicht ermöglichen, beträgt der GdS 80 – 100.
3.7 Neurosen, Persönlichkeitsstörungen, Folgen psychischer Traumen
Leichtere psychovegetative oder psychische Störungen 0-20
Stärker behindernde Störungen
mit wesentlicher Einschränkung der Erlebnis- und Gestaltungsfähigkeit
(z. B. ausgeprägtere depressive, hypochondrische, asthenische oder phobische Störungen, Entwicklungen mit Krankheitswert, somatoforme Störungen) 30-40
Schwere Störungen (z. B. schwere Zwangskrankheit)
mit mittelgradigen sozialen Anpassungsschwierigkeiten 50-70
mit schweren sozialen Anpassungsschwierigkeiten. 80-100