Nö, ist einsehbar. Kannst du im internet nachsehen.
So schau ich immer welche medis gerade drin sind und ob sich was geändert hat. Ist kein Geheimnis.
Nö, ist einsehbar. Kannst du im internet nachsehen.
So schau ich immer welche medis gerade drin sind und ob sich was geändert hat. Ist kein Geheimnis.
https://www.deutschesarztportal.de/wirtschaftlichkeit/aktuelle-rabattvertraege/rabattvertrags-check
Ich schaue hier immer. Gebe das ein, was ich gerade nehme und gut vertrage und schaue nach
Edit:
Die sind auch immer auf dem aktuellsten stand. Der letzte stand ist der 15.10
23
Wird alle paar wochen aktualisiert
Hier lässt sich gut feststellen welche Generika es gäbe und sich demnach der Festbetrag unterscheidet: ABDA Festbetragsrecherche
Was bringt dir das denn?
Um zu sehen welche Generika denn es überhaupt gibt. Fand es damals ganz hilfreich. Kommt immerhin offiziell vom „Bund“.
Ach so. Aber die Rabattverträge werden ja trotzdem angewandt und die gibt’s manchmal mit mehreren und manchmal nur mit einem Generikum.
In der gelben Liste kann ich die Rabattverträge sehen - aber ich glaube das geht nur mit Fachzugang.
Es währe sicherlich sehr Hilfreich diese daten der Rabattverträge mit der ADHS Medikamentenliste zu verbinden
Das ist je nach Krankenkasse unterschiedlich und diese Listen sind nicht immer aktuell. Also eigentlich nicht sehr hilfreich. Man kann ergänzen welche Generika es gibt, soweit ich weiß hast du diese ja bereits aufgeführt.
Japp ist es… und es ändert sich ohnehin öfters. Also macht das wenig sinn.
Ob das Originalprodukt von der Krankenkasse übernommen wird oder nicht erfährt man jedenfalls spätestens in der Apotheke (und man kann dort natürlich auch vorher jederzeit freundlich nachfragen).
Aber auch wenn nicht, kann man immer das Original privat bezahlen und dann die Quittung bei der Krankenkasse einreichen. Dann kriegt man das was die Kasse für das Generikum bezahlt hätte abzüglich einer Gebühr überwiesen.
Die Barmer bezahlt aktuell. Die Zuzahlung ist aber natürlich höher als für ein Generikum. Weil sich das alle paar Monate ändern kann, lohnt es sich aber nicht, deswegen zur Barmer zu wechseln.
Man bekommt deutlich weniger, da die Krankenkassen ja für das Rabattmittel deutlich weniger als den Originalpreis des Generikums zahlen.
Obwohl die Preise für die Rabattmittel ja streng geheim sind.
Soweit ich weiß bekommt man nur einen Bruchteil.
@Justine Bei der oben genannten Festbetragsrecherche sieht man Preise. Welche das genau sind weiß ich nicht. Man kann zumindest grob abschätzen.
Die Festbeträge haben mit den Preisen der Rabattmittel nichts zu tun.
Die Preise die da ausgehandelt werden sind deutlich drunter. Die zahlen manchmal nur Cents.
Nun jedoch können wir die Dimensionen der Rabatte erahnen. Denn der AOK Baden-Württemberg unterlief ein Fehler während der Ausschreibung: Die Kasse übermittelte, wohl versehentlich, die streng vertraulichen Angebote des indischen Unternehmens Glenmark an mitbietende Konkurrenzhersteller. Aus diesen Unterlagen geht hervor, welche Rabatte Glenmark der AOK bietet, um Rabattvertragspartner zu werden – und die Unterlagen gelangten an ein pharmazeutisches Nachrichtenportal.
Über 99 Prozent Rabatt Für viele Wirkstoffe, beispielsweise Opioide und Sartane, bietet Glenmark dem gesetzlichen Krankenversicherer demnach über 80 Prozent Rabatt auf den Abgabepreis des Pharmazeutischen Unternehmers. Für einige Präparate, darunter das Betäubungsmittel Buprenorphin, lag das Gebot sogar bei über 99 Prozent Preisnachlass. Die AOK müsste also nur noch einen symbolischen Betrag zahlen.
Wie kann sich das lohnen? Insbesondere für die AOK, bei der fast ein Drittel der Bevölkerung versichert ist (Stand 2019), bieten Hersteller solche Nachlässe, die nicht wirtschaftlich erscheinen. Dabei setzen sie auf die Warenwirtschaft der Apotheken. Sie hoffen darauf, dass die Apotheken die Artikel der Rabattverträge in großen Mengen an Lager legen und dann auch bevorzugt bei Mehrpartnerverträgen, Lieferengpässen oder Privatrezepten abgeben. So soll es sich für die Hersteller dann doch rentieren, der AOK die Arzneimittel quasi geschenkt zu haben. Für die Krankenkassen lohnt sich das allemal: Allein im Jahr 2020 gaben sie durch die Herstellerrabatte fünf Milliarden Euro weniger aus, zwei Milliarden davon sparte die AOK.
Bei 99 Prozent Rabatt bekommt man nix zurück.
Das hat mit den Festbeträgen nichts zu tun. Die bekommen die Medikamente fast umsonst.
Das ist in meinen Augen ein Missbrauch von der Politik.
Das ist mir schon klar. Die streng geheimen Preise werden sicher auch bei der Erstattung nicht zu sehen sein. Daher denke ich nicht, dass man am Ende nur ein paar Cent erstattet bekommt Liest sich auch anders:
- Egal, wie hoch der Listenpreis des gewählten Arzneimittels ist: Erstattet wird der Listenpreis des rabattbegünstigten Arzneimittels, maximal bis zum geltenden Festbetrag. Quelle: Zuzahlung und Erstattung von Arzneimitteln | BMG
Es ist die Rede vom Listenpreis, also ohne jegliche Rabatte. (So verstehe ich das zumindest.)
Auch der Erfahrungsbericht von @Udo sagt mir, dass nicht nur Centbeträge erstattet werden.
Tatsächlich! Das wundert mich. An anderen Stellen steht das anders und auch im Gesetzestext selbst:
t. Die Inanspruchnahme von Leistungserbringern nach § 95b Absatz 3 Satz 1 im Wege der Kostenerstattung ist ausgeschlossen. Anspruch auf Erstattung besteht höchstens in Höhe der Vergütung, die die Krankenkasse bei Erbringung als Sachleistung zu tragen hätte. Die Satzung hat das Verfahren der Kostenerstattung zu regeln. Sie kann dabei Abschläge vom Erstattungsbetrag für Verwaltungskosten in Höhe von höchstens 5 Prozent in Abzug bringen. Im Falle der Kostenerstattung nach § 129 Absatz 1 Satz 6 sind die der Krankenkasse entgangenen Rabatte nach § 130a Absatz 8 sowie die Mehrkosten im Vergleich zur Abgabe eines Arzneimittels nach § 129 Absatz 1 Satz 3 und 5 zu berücksichtigen; die Abschläge sollen pauschaliert werden.
Tatsächlich! Das wundert mich. An anderen Stellen steht das anders und auch im Gesetzestext.
Oder verstehe ich das falsch?
t. Die Inanspruchnahme von Leistungserbringern nach § 95b Absatz 3 Satz 1 im Wege der Kostenerstattung ist ausgeschlossen. Anspruch auf Erstattung besteht höchstens in Höhe der Vergütung, die die Krankenkasse bei Erbringung als Sachleistung zu tragen hätte. Die Satzung hat das Verfahren der Kostenerstattung zu regeln. Sie kann dabei Abschläge vom Erstattungsbetrag für Verwaltungskosten in Höhe von höchstens 5 Prozent in Abzug bringen. Im Falle der Kostenerstattung nach § 129 Absatz 1 Satz 6 sind die der Krankenkasse entgangenen Rabatte nach § 130a Absatz 8 sowie die Mehrkosten im Vergleich zur Abgabe eines Arzneimittels nach § 129 Absatz 1 Satz 3 und 5 zu berücksichtigen; die Abschläge sollen pauschaliert werden.
Wie viel genau bekommst du da denn zurück?
Ein Beitrag wurde in ein neues Thema verschoben: ADHS Rezepte (u.a. Off-label) in der Schweiz